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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Patentgesetz auf den 1. September 1995 in

Pressemitteilung

Patentgesetz auf den 1. September 1995 in
Kraft gesetzt
Zusätzliche Schutzdauer für patentgeschützte
Arzneimittel

Der Bundesrat hat das revidierte Patentgesetz auf
den 1. September 1995 in Kraft gesetzt. Die
Teilrevision des Bundesgesetzes betreffend die
Erfindungspatente war am 3. Februar 1995 vom
Parlament verabschiedet worden; die
Referendumsfrist lief am 15. Mai 1995 unbenützt ab.
Diese Teilrevision soll den Forschungs- und
Industriestandort Schweiz stützen und
Benachteiligungen der Schweizer Industrie gegenüber
der ausländischen Konkurrenz mindern.

Im Zentrum der Teilrevision steht die Einführung
der sogenannten ergänzenden Schutzzertifikate für
Arzneimittel. Dieser eigenständige Schutztitel
sieht eine zusätzliche Schutzdauer von höchstens
fünf Jahren für Arzneimittel vor und macht damit
wenigstens teilweise den Verlust an effektiver
Patentlaufzeit wett. Medikamente unterliegen
nämlich einem langwierigen Zulassungsverfahren und
werden zum Teil erst Jahre nach der Patentanmeldung
zum Markt zugelassen. In diesem Zusammenhang hat
der Bundesrat auch eine Aenderung des Europäischen
Patentübereinkommens ratifiziert. Die Teilrevision
des Patentgesetzes nimmt ferner die unbestrittenen
Punkte einer früheren Revisionsvorlage auf, deren
Behandlung 1991 vom Parlament sistiert worden war.

Der Bundesrat hat schliesslich die notwendigen
Anpassungen der Patentverordnung sowie der
Gebührenverordnung geistiges Eigentum beschlossen
und ebenfalls auf den 1. September 1995 in Kraft
gesetzt.

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

17. Mai 1995