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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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EMD 95: Reform-Botschaft verabschiedet

Keywords: Pressemitteilung, EMD 95, Botschaft
verabschiedet, Bundesrat, Verordnung über die
Reorganisation, 1. Januar 1996, erhöhte
Wirtschaftlichkeit, Kundennähe, Bürgernähe, Rechtliche
Umsetzung

(Ti) EMD 95: Reform-Botschaft verabschiedet

(Ld) Der Bundesrat hat die Verordnung über die
Reorganisation 1995 des Eidgenössischen
Militärdepartements (EMD 95) verabschiedet. Sie tritt am
1. Januar 1996 in Kraft, vorbehältlich der Genehmigung
von Artikel 2 durch die Bundesversammlung. Aus
diesem Grund hat der Bundesrat gleichzeitig eine
entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments
verabschiedet.

(Tx) Seit dem 1. Januar 1995 ist die Armee 95 rechtlich
und operationell Tatsache. Mit dem Ziel eines kleinen,
kundenorientierten Hochleistungsdepartements wurde
EMD 95 als Antwort auf die neue Armee geschaffen.
Seine Strukturen sind am 6. April 1995 der Öffentlichkeit
bereits ausführlich vorgestellt worden. Hauptpunkte
dieser Reform sind die Schaffung eines auf
schweizerische Verhältnisse angepassten
Teilstreitkräftemodells, bestehend aus Generalstab,
Heer und Luftwaffe, sowie eine neue Beschaffungs- und
Unterhaltsphilosophie im Rahmen der Gruppe Rüstung.
Folge der Reform sind auch die Aufhebung von sieben
Bundesämtern sowie ein bedeutender Stellenumbau und
Stellenabbau mit entsprechenden personellen und
regionalpolitischen Konsequenzen.

Wirksame Erfüllung des sicherheitspolitischen und
militärischen Auftrags bei erhöhter Wirtschaftlichkeit
	Die veränderten sicherheitspolitischen und
militärischen Anforderungen verlangen eine Anpassung
und Neuausrichtung der Leistungen. Die Wirksamkeit der
Aufgabenerfüllung muss verbessert werden. Grundsätze
und Erkenntnisse der leistungsorientierten
Verwaltungsführung sollen noch vermehrt Eingang in die
Arbeit des Departements finden. Das wirtschaftliche
Denken und Handeln in Verwaltung, Betrieben und
Armee soll optimiert werden. Doppelspurigkeiten sollen
abgebaut, Schnittstellen reduziert und Abläufe gestrafft
werden. Dies gilt gleichermassen für Verwaltung und
Betriebe.

Mehr Kunden- und Bürgernähe
	Tätigkeit und Leistungen des EMD sind konsequent
auf den Kunden, d.h. die Armee und den Bürger
auszurichten. Das EMD soll ein kompetenter
Ansprechpartner sein und wirksame, wirtschaftliche
Dienstleistungen erbringen. Die Reorganisation ergibt
auch ein beträchtliches Sparpotential, das in der
Finanzplanung bis 1998 bereits vorweggenommen ist.
Nach erfolgter Reform wird das EMD im Vergleich zu
1990 rund 5'000 Stellen abgebaut haben. Der erweiterte
und vom Bundesrat gutgeheissene Sozialplan des EMD,
der am 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist, ermöglicht es,
die notwendigen personellen Massnahmen weitgehend
sozialverträglich umzusetzen. Entlassungen können
aber nach wie vor nicht ausgeschlossen werden. Ihre
Zahl wird ansteigen, wenn sich die finanzpolitischen
Rahmenbedingungen für das EMD weiter verschlechtern
sollten.

Rechtliche Umsetzung von EMD 95
	Mit EMD 95 werden keine neuen Bundesämter
geschaffen. Alle Änderungen bei den Bundesämtern sind
entweder Aufhebungen, Zusammenlegungen oder
Umbenennungen. Diese fallen in die Kompetenz des
Bundesrats. Mit der Verordnung EMD 95 wird die Zahl
der heute bestehenden 18 Bundesämter durch
Aufhebung oder Zusammenlegung auf 11 verkleinert.
	Diese Beschlüsse des Bundesrats ändern jedoch
die Gruppenbildung, indem Ämter bzw. deren
Hauptaufgaben zwischen der bisherigen Gruppe für
Generalstabsdienste (neu: Generalstab) und der
bisherigen Gruppe für Ausbildung (neu: Heer) wechseln,
was wiederum der Genehmigung durch die Bundes
versammlung bedarf.

Zusätzliche Auskünfte: Robert Wieser, Generalsekretariat
EMD, 031/ 324.50.22

EMD, 031