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Neat-Finanzierung:Bundesratsklausur vom 11.5.95

NEAT-FINANZIERUNG

Mündliche Information nach der Klausursitzung des
Bundesrates

Der Bundesrat hat gestern abend beschlossen, für die
NEAT als Netzvariante eine Mischfinanzierung
anzustreben. Diese sieht folgendermassen aus: 25 Prozent
der Kosten werden im Sinne der Motionen
Danioth/Schmidhalter durch Beiträge à fonds perdu aus
den zweckgebundenen Treibstoffzollerträgen finanziert.
Weitere 25 bis ca. 50 Prozent werden durch eine
zeitlich begrenzte Erhöhung des Benzinpreises um
10 Rappen pro Liter aufgebracht, gemäss zwei näher zu
prüfenden Varianten, und der Rest, das heisst zwischen
ca. 50 und 25 Prozent der Kosten (je nach gewählter
Variante), durch rückzahlbare Darlehen. Erst in einem
zweiten, späteren Schritt will der Bundesrat die Frage
der Finanzierung des gesamten öffentlichen Verkehrs
angehen.

Wie ist der Bundesrat in seiner fast 5-stündigen
Klausursitzung zu diesem Entscheid gekommen?

Sie kennen die Vorgeschichte:

In La Neuveville hatte der Bundesrat beschlossen, am Bau
der NEAT als Netzvariante mit zwei Tunneln festzuhalten,
aber neue Finanzierungsformen zu suchen.

Anfangs März hatte der Bundesrat verschiedene
Studienmandate erteilt, damit er, in Kenntnis aller
Elemente, die Frage der Finanzierung der NEAT in einem
kohärenten Rahmen weiter diskutieren konnte.

Gestern verfügte der Bundesrat über alle nötigen
Grundlagen:
*	einen Bericht über die finanzrelevanten
Verkehrsgeschäfte des Bundes (diesen Bericht haben Sie
erhalten),
*	die Ergebnisse der Vernehmlassung über die CO2-Abgabe
und das Energiegesetz sowie die Vorschläge des EDI und
des EVED über das weitere Vorgehen
*	sowie verschiedene Vorschläge für die Lösung der
Finanzierung der NEAT und des öffentlichen Verkehrs
insgesamt.

Aufgrund dieser Ausgangslage hat Bundespräsident
Villiger die gestrige Diskussion in Phasen strukturiert.

Erste Frage: Hält der Bundesrat in Kenntnis der
Gesamtlage am Bau der NEAT als Netzvariante fest?
Im Grundsatz hat der Bundesrat die Beschlüsse von La
Neuveville bestätigt. Erstens sollen aus den bekannten
Gründen Gotthard und Lötschberg gleichzeitig realisiert
werden. Zweitens soll nur für die NEAT eine
Sonderfinanzierung ausgearbeitet werden.

Zweite Frage: Soll die NEAT durch eine
Direktfinanzierung oder durch eine Mischfinanzierung
realisert werden?

Der Bundesrat erachtet eine gewisse Lastenteilung
bezüglich NEAT zwischen der heutigen und den künftigen
Generationen als gerechtfertigt und vertretbar. Wie
diese Lastenteilung aussehen wird, hängt ab von der
Beantwortung der

dritten Frage: Durch welche Massnahmen können die
notwendigen Mittel für die NEAT-Finanzierung aufgebracht
werden?

Für die Sonderfinanzierung sollen zwei Modelle evaluiert
werden, die beide keine Verfassungsänderung brauchen,
sondern auf Gesetzesstufe mit fakultativem Referendum
realisierbar sind. Beide Modelle sind als die Pole zu
verstehen, zwischen denen Mischlösungen denkbar sind.
Beide sehen 25% à-fonds-perdu-Beiträge an die
Investitionskosten aus Treibstoffzollgeldern gemäss den
Motionen Schmidhalter und Danioth vor. Beide gehen von
einer Erhöhung der Treibstoffzollbelastung um zehn
Rappen aus (NEAT-Zehner). Diese Erhöhung wird auf 15
Jahre begrenzt.

Die erste Variante sieht eine befristete Erhöhung des
Grundzolles auf Treibstoffen um 10 Rappen pro Liter vor,
wovon 5 Rappen für die NEAT und 5 Rappen zusätzlich für
die Nationalstrassen reserviert würden.

Bei der zweiten Variante ist eine Grundzollerhöhung um
20 Rappen vorgesehen, bei gleichzeitiger Reduktion des
Treibstoffzollzuschlages um 10 Rappen. Diese
Mehreinnahmen in der Grössenordnung von ca. 600 Millioen
Franken würden vollumfänglich für die Finanzierung der
NEAT verwendet.

Zusammen mit den Finanzmitteln aus der Verwirklichung
der Motionen Danioth/Schmidhalter verbleiben bei
Variante 1 ca. 50% und bei Variante 2 ca. 25%
ungedeckter Kosten, welche durch Darlehen am
Kapitalmarkt zu finanzieren wären. Die beiden Varianten
sollen nun vom EFD in Zusammenarbeit mit dem EVED bis
Ende Mai genauer durchgerechnet werden.

Der Bundesrat hält die Idee eines Finanzierungsfonds für
alle Bahnprojekte und/oder den ganzen öffentlichen
Verkehr für prüfenswert. Die NEAT-Finanzierung würde
dann lediglich einen ersten Schritt darstellen. Die
Schaffung eines solchen Fonds würde allerdings eine
Aenderung der Bundesverfassung voraussetzen. Die NEAT-
Finanzierung könnte in diesen Fonds überführt werden.
Nach der Realisierung der NEAT-Finanzierung könnte die
Schaffung dieses Fonds ohne Zeitdruck an die Hand
genommen werden.

Bern, 12. Mai 1995