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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Datenschutzkommission

Erster Bericht der Eidgenössischen
Datenschutzkommission

Der Bundesrat hat vom ersten Geschäftsbericht der
Eidgenössischen Datenschutzkommission Kenntnis
genommen. Die Berichtsperiode 1993/94 fällt in die
Phase der Einführung des neuen Datenschutzgesetzes.
Erwartungsgemäss behandelte die Kommission in dieser
Zeit nur wenige Geschäfte. Die vorgebrachten
Beschwerden betrafen in zwei Fällen Fragen der
Informationsflüsse; zweimal ging es um
Akteneinsicht; einmal stand die Ablehnung einer
Auskunft an eine Drittperson zur Diskussion. Zwei
Beschwerden wurden abgewiesen. Drei im Herbst 1994
eingereichte Beschwerden waren zum Jahresende noch
hängig.

Der Bundesrat wählte, die in Art. 33 des
Bundesgesetzes über den Datenschutz vorgesehene
Rekurs- und Schiedskommission am 18. August 1993.
Die erste Sitzung dieses nebenamtlichen
Spezialverwaltungsgerichtes fand am 5. November 1993
statt.

6. März 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: 	Prof. Rainer J. Schweizer,
Kommissionspräsident,
Tel. 031/332 15 86