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NEAT-Finanzierung: weiteres Vorgehen

NEAT-Finanzierung: weiteres Vorgehen

EVED-Vorsteher Bundesrat Ogi und EFD-Vorsteher Bundesrat
Stich haben heute den Bundesrat über die Ergebnisse der
Konsultationen über neue Formen der Finanzierung der NEAT
informiert und Vorschläge für das weitere Vorgehen
unterbreitet.
Alle konsultierten Kreise haben sich grundsätzlich bereit
erklärt, auf die Diskussion neuer Finanzierungsformen für
die NEAT einzutreten. Mit Ausnahme einzelner Verbände und
Parteien betrachten die Vernehmlassungsadressaten den
Vorschlag des Bundesrats, den Treibstoffzoll für eine
begrenzte Zeit zu erhöhen, als eine weiterzuverfolgende
Variante. Dabei ist aber auch der Wunsch geäussert worden,
die NEAT-Finanzierung nicht isoliert zu betrachten,
sondern sie vielmehr in eine Gesamtschau der Finanzierung
des öffentlichen Verkehrs einzubetten. Eine
Neufinanzierung der NEAT müsste zudem die andern künftigen
Vorhaben des Bundesrates, insbesondere die
leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, die Umsetzung der
Alpeninitiative und die CO2-Abgabe mitberücksichtigen.
Von verschiedenen Seiten wurde zudem angeregt, für die
NEAT seien Mischfinanzierungsformen zu erarbeiten.

Der Bundesrat hat mit Befriedigung von den Ergebnissen der
Konsultationen Kenntnis genommen und über das weitere
Vorgehen entschieden:

Zunächst beschloss der Bundesrat, seinen im Rahmen der
Sanierungsmassnahmen 1994 unterbreiteten Vorschlag, den
Treibstoffzoll zu erhöhen und die
Treibstoffzollzweckbindung auf die Bahninfrastruktur zu
erweitern, zurückzuziehen. Der Bundesrat will dadurch
Unsicherheiten und Konfusionen, die entstehen könnten,
vermeiden. Das EFD ist beauftragt worden, sich umgehend
mit dem Ständerat über diesen Rückzug zu einigen.

Da die Suche nach neuen Finanzierungsmodellen parallel zu
den weiteren Schritten zur Verwirklichung der NEAT
erfolgen soll, kann der ursprünglich ins Auge gefasste
Fahrplan - Unterbreitung einer Botschaft für einen
zweiten Verpflichtungskredit bereits im Frühjahr - nicht
eingehalten werden. Damit keine Lücken entstehen,
beauftragte der Bundesrat das EVED, für den nahtlosen
Uebergang von den Planungsarbeiten zu den Bauarbeiten eine
Botschaft vorzubereiten. Vorgesehen ist ein
Ueberbrückungskredit, dessen Höhe noch offen ist. Diese
Kredittranche enthält keine Verpflichtungen für den Bau
der eigentlichen Tunnelröhren der Basistunnel und soll
auch kein Präjudiz für die folgenden Bauentscheide
darstellen. Die Botschaft soll dem Parlament möglichst
rasch im Hinblick auf die Sommersession unterbreitet
werden.

Der Bundesrat beauftragte ferner das EVED, in
Zusammenarbeit mit dem EFD eine Gesamtübersicht über die
in den nächsten Jahren zentralen und wesentlich
finanzrelevanten Verkehrsgeschäfte
(Infrastrukturprojekte, Bahnreformprojekt) vorzulegen,
unter Angabe des zeitlichen Realisierungsplans und der
finanziellen Auswirkungen. Ausserdem beauftragte er das
EFD, in Zusammenarbeit mit dem EVED und dem EDI eine
Gesamtübersicht und -strategie über die in den nächsten
Jahren geplanten zentralen Abgabeprojekte
(leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe,
Alpentransitabgabe, CO2-Abgabe, Treibstoffzoll)
auszuarbeiten. Aufgrund dieser Gesamtübersichten wird das
EFD Varianten für eine Sonderfinanzierung der NEAT und
allenfalls auch für neue Finanzierungsformen des
öffentlichen Verkehrs unterbreiten.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

6.3.1995