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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Neue Verordnung über Halteprämien für armeetaugliche

Keywords: Pressemitteilung, Verordnung, Halteprämien, Train,
Pferde,
Maultiere

(Ti) Neue Verordnung über Halteprämien für armeetaugliche
Trainpferde
und Maultiere

(Ld)

(Tx) Der Bundesrat hat eine neue Verordnung über Halteprämien für
armeetaugliche Trainpferde und Maultiere verabschiedet. Sie tritt
am 1.
März 1995 in Kraft und ersetzt die gleichnamige Verordnung von
1979. Die
neue Verordnung regelt nur noch die Grundsätze für die
Entrichtung einer
Halteprämie (z.B. die Maximalhöhe von 750 Franken je Tier und
Jahr) und
ermächtigt das Eidgenössische Militärdepartement (EMD), die
Einzelheiten
zu regeln. Das EMD wird in einer Anschlussverordnung die
Kriterien für die
Halteprämienberechtigung festlegen. Damit soll der gegenwärtige
Bestand
von rund 9'450 armeetauglichen Trainpferden und Maultieren auf
5'400
reduziert werden. Der Sollbestand an Pferden und Maultieren in
der Armee
95 beträgt noch 3'948 Tiere.

Zusätzliche Auskünfte: Dr. Jürg Eberle, Chef Abteilung
Militärveterinärdienst,
Stab der Gruppe für Generalstabsdienste, 031/ 324.34.65