Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

"Swiss made"-Uhren mit ausländischen

Pressemitteilung

"Swiss made"-Uhren mit ausländischen
Bestandteilen

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Benutzung
des Schweizer Namens für Uhren (Swiss made -
Verordnung) geändert und die Inkraftsetzung auf den
1. Mai 1995 festgelegt. Die Revision entspricht den
Forderungen der schweizerischen Uhrenindustrie sowie
der Europäischen Union.

Im Kernpunkt erlaubt die Revision Angaben wie "Swiss
made" auch auf ausländischen Uhrengehäusen und
Zifferblättern anzubringen, die für Schweizer Uhren
bestimmt sind. Eine Uhr gilt als Schweizer Uhr, wenn
das Uhrwerk schweizerisch ist, die Uhr in der Schweiz
eingeschalt wird und wenn die Endkontrolle vom
Hersteller in der Schweiz vorgenommen wird. Den
Schweizer Produzenten von Uhrenbestandteilen für
ausländische Uhren soll demgegenüber neu erlaubt
werden, ihre Produkte sichtbar mit der auf die
schweizerische Herkunft hinweisenden Angaben zu
versehen.

Die Neuerungen führen zu einer besseren Transparenz
der Produkteherkunft. Für den Konsumenten wird klar
ersichtlich, welche Uhrenbestandteile aus welchen
Pro-duzentenländern stammen. Mit der vorgesehenen
Revision wird der Schutz des "Swiss made" für Uhren
nicht geschwächt. Die Anforderungen, die an eine
Schweizer Uhr gestellt werden, bleiben unverändert
hoch.

29. März 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Stefan Szabo, Abteilung Marken und Herkunftsangaben,
BAGE, Tel. 324 48 39