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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Klausur 29.3.95: Grünes Licht für Verwaltungsreform

Klausursitzung des Bundesrates vom 29. März 1995

Grünes Licht für die Verwaltungsreform
Der Bundesrat hat seine feste Absicht bekräftigt, die
Verwaltungsreform voranzutreiben, und er hat der
Bundeskanzlei die entsprechenden Aufträge zur
Weiterführung dieser Arbeiten erteilt. Dies ist das
Ergebnis der gestrigen Klausursitzung des Bundesrates
im von Wattenwyl-Haus, die unter der Leitung von
Bundespräsident Kaspar Villiger 2 1/2 Stunden gedauert
hat.

Gleichzeitig zur parlamentarischen Beratung des neuen
Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes ist
die Bundeskanzlei beauftragt worden, eine
Strukturreform der Verwaltung auszuarbeiten, die eine
neue Verteilung der Bundesaufgaben unter den sieben
Departementen bzw. der Bundeskanzlei vorsieht. Die
Zielsetzungen dieser Reform sind die Steigerung der
Effizienz, die Verbesserung der Führbarkeit der
Verwaltung durch Wahrung des Aufgabenzusammenhangs,
wobei auf die politische Ausgewogenheit und
gleichmässige Verteilung der Arbeitslast unter den
Departementen zu achten ist. Zu diesem Zweck hat die
Bundeskanzlei dem Bundesrat verschiedene Modelle zur
Aufteilung der Hauptaufgaben der Verwaltung
unterbreitet und diese in 25 möglichst homogene
Tätigkeitsgebiete unterteilt. Ausgehend von diesen
theoretischen Aufteilungskriterien müssen nun
einerseits das Rationalisierungspotential einer
Neustrukturierung abgeklärt, andererseits die
Tätigkeiten, welche abgebaut oder nach aussen
verlagert werden können, definiert werden. Dabei ist
den bestehenden Beziehungen der verschiedenen
Verwaltungseinheiten untereinander bzw. nach aussen
Rechnung zu tragen.

Der Bundesrat hat diesen Reorganisationsansatz
gutgeheissen und die Bundeskanzlei beauftragt, ihre
Arbeiten sowohl aufgrund dieses theoretischen
Reorganisationsmodells als auch aufgrund des heute
geltenden Organigramms der Bundesverwaltung
weiterzuführen. Durch diesen Vergleich soll sichtbar
werden, welcher Ansatz die gesteckten Ziele besser zu
erreichen vermag.
Ausgehend von diesem Bundesratsentscheid wird die
Bundeskanzlei in den kommenden Monaten zusammen mit
den Bundesämtern und den Generalsekretariaten der
Departemente eine vertiefte Bearbeitung dieser beiden
Varianten an die Hand nehmen. Es bleibt weiterhin das
Ziel des Bundesrates, so rasch als möglich ein neues
Organigramm der Bundesverwaltung zu verabschieden. Um
dieses hochgesteckte Ziel innert nützlicher Frist
erreichen zu können, wird der Bundesrat entscheiden,
ob die gegenwärtige Projektorganisation verstärkt
werden soll.

Schwerpunkte der nächsten Legislatur
Bundeskanzler François Couchepin hat dem Bundesrat
auch ein Synthesepapier über die Schwerpunkte der
Regierungspolitik für die kommende Legislatur
unterbreitet. Darin wurden die Ergebnisse der
Beratungen anlässlich der Klausur in Cully und einer
ausserordentlichen Sitzung des Bundesrates vom Januar
zusammengefasst. Damit der Bundesrat seine Politik
festlegen kann, sind in verschiedenen Bereichen
zusätzliche Diskussionsgrundlagen erforderlich. Er hat
die Generalsekretärenkonferenz beauftragt, die
koordinierte Vorbereitung dieser Studien an die Hand
zu nehmen und den Zeitplan dafür festzulegen.

Achille Casanova
Vizekanzler

30.03.95