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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Währungsabsicherung im Zusammenhang mit der

Keywords: Pressemitteilung, F/A-18-Beschaffung, Helmut
Hubacher, Währungsabsicherung, Dollarkurs, Eidg.
Finanzverwaltung,

(Ti) Währungsabsicherung im Zusammenhang mit der
F/A-18-Beschaffung: Tatsachenwidrige Aussagen
Nationalrat Helmut Hubachers

(Ld) Die Absicherung des Dollarkurses im
Zusammenhang mit dem Kauf der F/A-18- Flugzeuge
liegt in der Zuständigkeit der Eidgenössischen
Finanzverwaltung. Diese hat im Juni 1993 in eigener
Verantwortung rund 2,12 Mrd. Dollar zu einem Kurs von
unter Fr. 1.50 gekauft. Die Erklärung von Nationalrat
Helmut Hubacher (SP) vom letzten Freitagabend in der
"Arena" des Schweizer Fernsehens, wiederholt in einem
Inserat in der "SonntagsZeitung", wonach "das EMD 726
Millionen verloche", ist deshalb krass tatsachenwidrig.

(Tx) Die Finanzierung des Rüstungsgeschäftes F/A-18
wickelt sich über einen Zeitraum von sieben Jahren ab,
das heisst von 1993 bis 1999. Zuständig für
Wechselkursgeschäfte und demzufolge auch für
Kurssicherungs-Operationen ist die Eidgenössische
Finanzverwaltung im Eidg. Finanzdepartement und nicht
das EMD. In der F/A-18-Botschaft des EMD an den
Bundesrat war im November 1991 mit einem Dollarkurs
von Fr. 1.50 gerechnet worden. Die Absicherung hatte
zum Ziel, ein mögliches Währungsrisiko
auszuschliessen.

Am 7. Juni 1993 (der Dollar notierte knapp 1.46), also
einen Tag nach der Zustimmung des Schweizer Volkes
zur F/A-18-Beschaffung, entschied sich die
Finanzverwaltung für die Absicherung des
Wechselkurses auf dem der Botschaft zugrundegelegten
Kursniveau. Es handelte sich dabei um 2,12 Mrd. Dollar.
Kurz darauf teilte die Finanzverwaltung der Gruppe für
Rüstungsdienste des EMD schriftlich mit, sie stelle auf
ihre Rechnung und Gefahr "die für die Beschaffung des
F/A-18 benötigten US-Dollars zum festen Kurs von Fr.
1.50 zur Verfügung". 1994 wurden entgegen der
Behauptung von Helmut Hubacher keine weiteren Dollars
mehr gekauft. Mit der von der Finanzverwaltung
vorgenommenen Kursabsicherung sind dem Bund
gegenüber dem vom Parlament für die Beschaffung der
F/A-18-Flugzeuge bewilligten Verpflichtungskredite keine
Mehrkosten entstanden; dagegen konnte die Chance
von spekulativen Währungsgewinnen nicht realisiert
werden.

Diese Fakten sind vom Eidg. Finanzdepartement
wiederholt bestätigt worden. Die Feststellungen von
Nationalrat Helmut Hubacher, "das EMD habe 726
Millionen verlocht", sind deshalb krass tatsachenwidrig
und werden vom EMD unmissverständlich zurückge
wiesen.

wiesen.d