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Militärisches Bauprogramm 1995:

Keywords: Pressemitteilung, Militärisches Bauprogramm,
Ausbildung, Natur- und Umweltschutz

(Ti) Militärisches Bauprogramm 1995: Ausbildung
vorrangig

(Ld) Der Bundesrat hat die Botschaft über militärische
Bauten verabschiedet. Das Bauprogramm 1995 umfasst
einen Verpflichtungskredit von 158,93 Millionen Franken.
Aufgeteilt ist er in 89,39 Millionen für Ausbildungsbauten,
66,34 Millionen für Bauten für die Fliegertruppen sowie
3,2 Millionen für Zusatzkredite zu früher bewilligten
Vorhaben.

(Tx) Ausbildung im Vordergrund
Den Hauptanteil des Bauprogramms 1995 stellen die
Bauten für die Ausbildung mit
89,39 Millionen Franken. Davon fallen rund 58,29
Millionen für Kasernensanierungen an, insbesondere auf
den Waffenplätzen Brugg und St. Luzisteig. 31,1
Millionen dienen der Verbesserung der
Ausbildungsmöglichkeiten: in Kriens für den Bau von Si
mulatoren-Gebäuden für die Führungsausbildung und in
Frauenfeld für die Schiessausbildung der
Panzerartillerie. Die Investitionen für Simulatoren sind
indirekte Beiträge an den Umweltschutz, weil damit auf
Scharfschiessübungen und Manöver weitgehend verzich
tet werden kann.
	Mit der Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs
F/A-18 werden in einer zweiten Bauetappe 66,34
Millionen Franken für Strukturanpassungen,
hauptsächlich auf den Militärflugplätzen Interlaken und
Buochs, investiert . (In der Botschaft an die eidgenössi
schen Räte zur Beschaffung von 34 F/A-18 wurden
Investitionen für bauliche Anpassungen auf bestehenden
Militärflugplätzen von insgesamt 250 Millionen genannt.
Die erste Bauetappe im Umfang von 62,35 Millionen
wurde mit dem Bauprogramm 1994 ausgelöst.)
	Weiter enthält das Bauprogramm 1995 einen
Zusatzkredit von 1,2 Millionen für Gebäulichkeiten auf
dem Waffenplatz Airolo. Dieses Projekt wurde 1990
bewilligt, Bauerschwernisse und zwingende
Projektänderungen sind der Grund für den Zusatzkredit.
	Trotz gesunkenem Baukostenindex seit 1991 sind
teuerungsbedingt 2 Millionen notwendig für Bauten,
deren Ausführung noch bei steigenden Preisen begonnen
wurde.
Natur- und Umweltschutz
	Den Anforderungen des Natur- und
Umweltschutzes wird bei allen Vorhaben gebührend
Rechnung getragen. Um Nutzungskonflikte auf ein
Minimum zu reduzieren, wird der Eingliederung der
Bauten in die Umwelt durch geeignete Standortwahl und
sorgfältige Projektgestaltung grosse Beachtung
geschenkt. Dies gilt auch für die Anpassung militärischer
Objekte und Anlagen an die Auflagen von Gewässer- und
Umweltschutzgesetzgebung. Zunehmend schlagen sich
die Luftreinhalte- und Lärmschutzverordnung sowie die
Verordnung über umweltgefährdende Stoffe auch in den
Baukosten nieder.
	Die zuständigen Fachstellen von Bund, Kantonen
und Gemeinden werden im Rahmen der
Projektbearbeitung beigezogen. Die aus den
Voruntersuchungen gewonnenen Erkenntnisse werden
laufend bei der Projektierung mitberücksichtigt.

Für zusätzliche Auskünfte: Kurt Muster, Stellvertretender
Direktor Untergruppe Planung, Stab der Gruppe für Ge
neralstabsdienste, 031/ 324. 51.98