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Der Bundesrat beschliesst, die EMRK-Protokolle 9 und

Pressemitteilung

Der Bundesrat beschliesst, die EMRK-Protokolle 9 und
10 zu ratifizieren

Der Bundesrat hat beschlossen, die Protokolle 9 und 10 zur
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu ratifizie
ren.

Mit der Ratifikation des 9. Zusatzprotokolls anerkennt die
Schweiz das Recht des Individualbeschwerdeführers, unter
gewissen Voraussetzungen, an den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte zu gelangen, sofern die Beschwerde von der
Europäischen Kommission für Menschenrechte für zulässig
erklärt worden ist. Dieses Recht hatten bis anhin nur die
Kommission, der Vertragsstaat, gegen den sich die Beschwerde
richtet, und der Vertragsstaat, dessen Staatsangehöriger der
Verletzte ist. Dieses Protokoll ist am 1. Oktober 1994 in
Kraft getreten; 15 Mitgliedstaaten haben es bereits
ratifiziert.

Mit Inkrafttreten des 10. Protokolls wird die in Artikel 32
EMRK vorgesehene Zweidrittelsmehrheit durch die einfache
Mehrheit ersetzt (Entscheid des Ministerkomitees über die
Frage, ob die Konvention im Einzelfall verletzt worden ist,
wenn diese nicht dem Gerichtshof vorgelegt worden ist). Bis
heute haben 18 der 30 Mitgliedstaaten der EMRK dieses
Protokoll ratifiziert. Es wird erst nach Ratifizierung durch
sämtliche Mitgliedstaaten in Kraft treten.

14. März 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

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Presse und Information

Weitere Auskünfte:
Philippe Boillat, Tel. 322 41 40 oder Frank Schürmann, Tel.
322 41 50, Sektion Europarecht und internationale
Angelegenheiten, BJ