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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Die europäische Zusammenarbeit und ihre

Pressemitteilung

Die europäische Zusammenarbeit und ihre
Auswirkungen auf die innere Sicherheit der
Schweiz

Der Bundesrat will die Kooperation mit den
Nachbarstaaten intensivieren

Der Bundesrat hat sich am Dienstag mit der immer
engeren Zusammenarbeit der EU-Staaten in der Justiz-
und Innenpolitik (Schengen, 3. Pfeiler der EU) und
ihren Auswirkungen auf die Schweiz befasst. Er
erörterte den Handlungsspielraum, legte die Schritte
für das weitere Vorgehen fest und beschloss u.a.,
die innere Sicherheit zu stärken, indem er die
Kooperation mit den Nachbarstaaten intensiviert und
konsolidiert sowie die geltende Praxis der
vereinfachten Grenzkontrollen rechtlich abstützt.

Die innere Sicherheit wird durch die
grenzüberschreitende organisierte Kriminalität den
internationalen Terrorismus und gewalttätigen
Extremismus sowie die illegale Migration zunehmend
bedroht. Diese Probleme lassen sich nur mit einer
weitsichtigen internationalen Politik dauerhaft
lösen. Einzelstaaten sind überfordert, was für die
Schweiz genau so gilt wie für ihre europäischen
Nachbarn, die mit dem EU-Vertrag und dem Schengener
Übereinkommen die Grundlagen für eine engere
Zusammenarbeit geschaffen haben.

Die Schweiz weist bei der Zusammenarbeit mit den EU-
Staaten auf dem Gebiet der Justiz- und Innenpolitik
einen Nachholbedarf auf. Angesichts der
Integrationsdynamik der EU nimmt dieses Defizit
ständig zu. Dies könnte längerfristig für die innere
Sicherheit der Schweiz und ihre internationalen
Beziehungen schwerwiegende Folgen haben.

Die Gemeinschaftspolitik der EU beeinflusst die
innere Sicherheit der Schweiz immer mehr, und ihre
Abhängigkeit nimmt angesichts der
Integrationsdynamik der EU ständig zu. Mittelfristig
sieht sich vor allem unser traditionelles und
bewährtes System der vereinfachten Grenzkontrollen
in Frage gestellt. Die Hauptursache liegt darin,
dass die Schweiz nicht über den gleichen
Informationsstand verfügt wie die EU-Staaten. Ein
Teil der negativen Folgen lässt sich zwar durch
Anpassungsmass-nahmen mildern, andere hingegen
liegen teilweise oder ganz ausserhalb unseres
Einflussbereichs, da sie unmittelbar mit einer EU-
Mitgliedschaft zusammenhängen. Autonome Massnahmen
sind aber nicht nur ungenügend, sie können auch mit
erheblichen Belastungen und Nachteilen für den
einzelnen Bürger, die Volkswirtschaft, den
öffentlichen Finanzhaushalt, die internationalen
Beziehungen und die Menschenrechtstradition der
Schweiz verbunden sein.

Unter diesen Umständen sieht der Bundesrat sein
Hauptziel Ziel darin, im Bereich der Justiz- und
Innenpolitik mindestens den heutigen Stand der
Zusammenarbeit mit der EU aufrecht zu erhalten.
Konkret gilt es zu verhindern, dass die Schweiz zu
einer Ausweichstelle oder Drehscheibe für die
illegale Migration und für die grenzüberschreitenden
Aktivitäten von Kriminellen, Terroristen oder
Extremisten wird. Auch ist zu vermeiden, dass es an
der Schweizer Grenze zu systematischen
Einreisekontrollen mit langen Wartezeiten kommt. Zu
diesem Zweck will der Bundesrat die Zusammenarbeit
mit den Nachbarstaaten intensivieren und
konsolidieren sowie die geltende Praxis der
vereinfachten (d.h. risikobezogenen) Grenzkontrollen
rechtlich abstützen. Schliesslich will er den Dialog
mit der Schengener Gruppe und der EU vertiefen, die
punktuellen Zusammenarbeitsmöglich-keiten nutzen und
das Netz der Rückübernahmeabkommen weiter ausbauen.

Der auf strategischer Ebene festgestellte und von
der Expertenkommission "Grenzüberschreitende
Personenkontrollen" (EGPK) bemängelte Koordinations-
und Führungsbedarf wird im Rahmen der laufenden
Regierungs- Verwaltungsreform weiter geprüft. Die
von Nationalrat Jean-François Leuba geleitete EGPK
hat der Bundesrat unter Verdankung ihrer wertvollen
Arbeit aufgelöst.

Schliesslich beauftragte der Bundesrat das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, in
Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement
für auswärtige Angelegenheiten, dem Eidgenössischen
Finanzdepartement und dem Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartement längerfristige
konzeptionelle Überlegungen über die Organisation
der inneren Sicherheit der Schweiz in einem
vereinten Europa anzustellen - unter besonderer
Berücksichtigung der Grenzkontrollen und der Rolle
des schweizerischen Grenzwachtkorps.

27. Juni 1995

Eidgenössisches
Justiz- und Polizeidepartement
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Vizedirektor Robert Eugster, BFA, 031/ 325 95 70