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Kantonaler Richtplan des Tessins genehmigt

Pressemitteilung

Kantonaler Richtplan des Tessins genehmigt

Der Bundesrat hat den Richtplan des Kantons Tessin
genehmigt. Damit verfügen nun alle Kantone über
einen genehmigten Richtplan.

Mit seinem Richtplan will der Kanton Tessin sowohl
seine regional geprägte Identität bewahren als auch
die Entwicklung sowie die ausgewogene Organisation
und Besiedlung seines Territoriums fördern. Der
vorliegende Richtplan gibt eine gute Gesamtsicht der
räumlichen Probleme und der erwarteten
Entwicklungen des Kantons. Er zeigt klar auf, welche
Massnahmen im Bereich der Städte, der
Landwirtschaft, der Bewahrung der natürlichen
Lebensräume, der Umwelt, des Tourismus, des
Transports, der Versorgung sowie der öffentlichen
Bauten und Einrichtungen zur Unterstützung der
erwünschten Entwicklung zu ergreifen sind.

Der Bundesrat hebt die bemerkenswerte Arbeit des
Kantons und die Zweckmässigkeit der durchgeführten
Untersuchungen hervor. Der Richtplan hat einen
längeren kantonalen Entscheidungsprozess hinter
sich. Einzelne Grundlagen und Angaben sind deshalb
nicht mehr aktuell. Der Kanton wird eingeladen,
diese anzupassen und zu vervollständigen. In diesem
Sinn soll er einige Inhalte des Richtplans ergänzen.
Dazu gehören solche, die bereits kantonsintern
überarbeitet werden, oder solche, bei denen der
Richtplan der Entwicklung der raumwirksamen Vorhaben
des Bundes angepasst werden muss. Zu
berücksichtigen hat der Kanton insbesondere den
Sachplan AlpTransit, das Bundesgesetz über den
Strassentransitverkehr im Alpengebiet und die
technische Verordnung über Abfälle.

Der genehmigte Richtplan stellt eine wichtige
Zwischenetappe der kantonalen Raumplanung dar. Er
ermöglicht auf einer soliden Basis die Fortführung
der Planungsanstrengungen im Kanton und der
Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten zwischen
Kanton, Bundesstellen, Nachbarkantonen und
angrenzenden Regionen.

27. Juni 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Michel Matthey, Chef der Sektion
Planungen, Bundesamt für Raumplanung,
Tel. 322 40 80.