Pressemitteilung Tätigkeitsbericht des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Der Bundesrat hat vom zweiten Tätigkeitsbericht (1994/95) des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Kenntnis genommen. 27. Juni 1995 EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT Informations- und Pressedienst N.B. Der Bericht wird anlässlich der Pressekonferenz des Datenschutzbeauftragten vom 3. Juli 1995 abgegeben.