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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Erster Bericht der Rekurskommissionen des

Pressemitteilung

Erster Bericht der Rekurskommissionen des
EJPD
Der Bundesrat hat den ersten Geschäftsbericht 1994
der Rekurskommissionen des EJPD (REKO/EJPD) zur
Kenntnis genommen und ihn zuhanden der eidgenössi
schen Räte verabschiedet.
Insgesamt 43 Beschwerden sind 1994 bei den REKO/EJPD
eingegangen - die meisten in der zweiten
Jahreshälfte -, davon allein 34 bei der
Rekurskommission für geistiges Eigentum. Bei diesen
handelte es sich um Beschwerden auf den Gebieten des
Marken-, des Patent- sowie des Firmen- und
Namensrechts. Im Bereich des Zivilschutzes wurden
durchwegs Verfügungen angefochten, welche die
Subventionierung von kommunalen
Zivilschutzbauten durch den Bund betrafen. Die
Beschwerden, die bei der Rekurskommission für die
Aufsicht über die Privatversicherung eingereicht
wurden, hatten hauptsächlich die Anordnung von
aufsichtsrechtlichen Massnahmen zum Gegenstand.
In diesem ersten Berichtsjahr haben die REKO/EJPD 20
Beschwerden erledigt. Davon waren sieben bereits am
1. Januar 1994 bei der Rekurskommission für Zivil
schutzangelegenheiten pendent. Ende 1994 waren
somit insgesamt 30 Beschwerden hängig.
Die REKO/EJPD sind zuständig für die Beurteilung von
Beschwerden gegen Verfügungen der zuständigen
Bundesämter und weiteren Dienststellen, vereinzelt
auch des EJPD selbst. Ihre Entscheide können beim
Bundesgericht angefochten werden, mit einer
wichtigen Ausnahme: In markenrechtlichen Wider
spruchssachen entscheidet die Rekurskommission für
geistiges Eigentum endgültig.
Bei den REKO/EJPD handelt es sich um richterliche
Behörden der Verwaltungsrechtspflege, die das
Bundesgericht entlasten sollen. Die Eidgenössischen
Rekurskommissionen für geistiges Eigentum und für
die Aufsicht über die Privatversicherung haben
ihre Tätigkeit am 1. Januar 1994 aufgenommen. Die
Rekurskommision für Zivilschutzangelegenheiten
bestand bereits vorher, wurde aber zu diesem Zeit
punkt in die REKO/EJPD eingegliedert. Die drei
Kommissionen setzen sich aus dem gemeinsamen,
vollamtlichen Präsidenten und je sechs
nebenamtlichen Richterinnen und Richtern zusammen
und haben ihren Sitz in Bern.

Weitere Auskünfte:
Kurt Wüthrich, Präsident der Rekurskommissionen des
EJPD, Tel. 322 49 90

27. Juni 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst