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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Überwiegend positives Echo auf die Vorschläge

Pressemitteilung

Überwiegend positives Echo auf die Vorschläge
zur Totalrevision des Asylgesetzes

Der Bundesrat nimmt die Ergebnisse der Vernehmlassung
zur Kenntnis

Der Vorentwurf der Expertenkommission für eine
Totalrevision des Asylgesetzes hat in der
Vernehmlassung insgesamt ein positives Echo gefunden.
Die Auswertung der 102 eingegangenen Stellungnahmen
zeigt aber, dass die Meinungen zu einzelnen Punkten
erwartungsgemäss kontrovers sind. Der Bundesrat hat das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
beauftragt, bis zum Spätherbst einen bereinigten
Gesetzesentwurf und eine Botschaft auszuarbeiten.

Eine Totalrevision des Asylgesetzes ist aus
verschiedenen Gründen notwendig. Der dringliche
Bundesbeschluss vom 22. Juni 1990 über das
Asylverfahren (AVB) läuft Ende 1997 aus, nachdem in der
laufenden Session nach dem Nationalrat auch der
Ständerat der Verlängerung bis zu diesem Datum
zugestimmt hat. Zudem ist das 1979 geschaffene
Asylgesetz durch zahlreiche Revisionen unübersichtlich
geworden, so dass sich eine systematische Neugliederung
aufdrängt. Das EJPD setzte daher Mitte 1993 eine
Expertenkommission ein und unterbreitete ihren
Vorentwurf den interessierten Kreisen am 9. Juni 1994
zur Vernehmlassung.

Neben Anpassungen im Bereich des Asylverfahrens gilt
es, folgende zentrale Punkte des Asylgesetzes neu zu
regeln:

·	Für Personen, welche die Flüchtlingseigenschaft nicht
erfüllen, aber aufgrund von Kriegssituationen in
ihrer Heimat auf vorübergehenden Schutz angewiesen
sind, soll ein eigenes Verfahren geschaffen und ihre
Rechtsstellung während des Aufenthalts in der Schweiz
neu definiert werden. Die entsprechenden Vorschläge
der Expertenkommission stiessen auf breite
Zustimmung. Umstritten ist dagegen, wer die Fürsorge
für die genannte Personengruppe zu übernehmen hat.
Gemäss Vorentwurf soll sie nach vier Jahren,
gleichzeitig mit der Erteilung einer Aufent-
haltsbewilligung, auf die Kantone übergehen.

·	Kontrovers wird in den eingegangenen Stellungnahmen
auch die Zuständigkeit bei den Fürsorgeleistungen an
anerkannte Flüchtlinge beurteilt. Nach geltendem
Recht obliegt den Kantonen die Fürsorge für
Asylsuchende, den Flüchtlingshilfswerken jene für
anerkannte Flüchtlinge bis zur Erteilung der
Niederlassungsbewilligung. Danach geht die
Zuständigkeit wieder auf die Kantone über. Im
Interesse einer einheitlichen, kontinuierlichen und
kostengünstigen Betreuung stellt sich die Frage, ob
die bestehenden Doppelstrukturen im Fürsorgebereich
aufzugeben seien und die Fürsorge für alle
Personengruppen des Asylbereichs den Kantonen
übertragen werden soll, wobei es diesen freistünde,
Hilfswerke mit der Aufgabe zu betrauen, wie dies
heute bei den Asylbewerbern gelegentlich bereits der
Fall ist. Weitgehend unbestritten ist die Schaffung
einer Rechtsgrundlage, die vorsieht, dass der Bund
die für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge
erbrachte Fürsorge mittels Pauschalbeträgen abgelten
kann.

·	Bei der Regelung der sogenannten Härtefälle soll nach
dem Willen einer Mehrheit der Kantone die bisherige
Praxis weitergeführt werden. Die meisten Parteien und
Organisationen möchten diese Kompetenz im Sinne einer
flexibleren Lösung dagegen dem Bundesamt für
Flüchtlinge übertragen.

·	Um das Asylgesetz an das Datenschutzgesetz
anzupassen, sollen neue Datenschutzbestimmungen
aufgenommen werden, und ein neuer Artikel im
Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der
Ausländer (ANAG) sieht verbesserte Möglichkeiten zur
Integration von Ausländern vor. In beiden Bereichen
blieben die vorgeschlagenen Bestimmungen weitgehend
unbestritten.

Die Expertenkommission unter Leitung von Urs Hadorn,
stv. Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge, hat
bereits begonnen, die Revisionsvorlage im Lichte der
Vernehmlassungen zu überarbeiten. Die Grundkonzepte
können beibehalten werden, während die Kommission sich
mit verschiedenen Einwänden und Anregungen - unter
anderem einer besseren Berücksichtigung
frauenspezifischer Anliegen - auseinandersetzen wird.

19. Juni 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskunft: Stephan Arnold,
BFF, 031/ 325 92 16