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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Osteuropa-Reisende brauchen weiterhin einen

Pressemitteilung

Osteuropa-Reisende brauchen weiterhin einen
gültigen Reisepass
Identitätskarte wird nicht anerkannt

Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die nach Ungarn,
der tschechischen und slowakischen Republik,
Kroatien oder Polen reisen wollen, benötigen
unbedingt einen noch während mindestens sechs
Monaten gültigen Pass. Für Slowenien ist ein gülti
ger Pass empfehlenswert. Wer sich an den Grenzen zu
diesen Staaten lediglich mit einer Identitätskarte
ausweist, wird von den dortigen Behörden
zurückgewiesen. Die schweizerischen konsularischen
Vertretungen in den angrenzenden Ländern ver
zeichnen zurzeit eine starke Zunahme von
Passgesuchen zurückgewiesener Schweizerinnen und
Schweizer. Die Vertretungen können solche Gesuche,
die Rückfragen und Abklärungen in der Schweiz
bedingen, nicht mehr rasch behandeln.

Das Bundesamt für Polizeiwesen, dem die
Oberaufsicht über das Passwesen obliegt, empfiehlt
deshalb den schweizerischen Osteuropa-Reisenden,
sich rechtzeitig gültige Reisepapiere in der
Schweiz zu beschaffen. Damit ersparen sie sich
nebst grossem Aerger an den Grenzübergängen und
hohen Kosten für eine ausserordentliche
Passausstellung auch wertvolle Ferientage, die
sonst durch das Warten auf einen Pass verloren
gehen.

Für Reisen in die GUS-Staaten, nach Litauen,
Lettland, Estland, Restjugoslawien, Bulgarien und
Rumänien braucht es neben einem gültigen Reisepass
noch ein Visum. Reisende nach Bosnien und Albanien
können sich bei deren Vertretungen über die
genauen, aktuellen Einreisebestimmungen erkundigen.

Die Identitätskarte genügt nur für Reisen in die
EU- und Efta-Staaten sowie nach Malta und in die
Türkei. Für Grossbritannien und Irland ist eine
zusätzliche Bewilligung nötig, die an der Grenze
ausgestellt wird.

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

16. Juni 1995