Gebühren im Bereich
Pressemitteilung
Gebühren im Bereich
Strassenverkehrsgesetzgebung
Bundesrat verabschiedet Verordnung
Der Bundesrat hat die Verordnung über Gebühren des
Bundesamtes für Polizeiwesen im Bereich der
Strassenverkehrsgesetzgebung gutgeheissen und auf
den 1. Oktober 1995 in Kraft gesetzt.
Das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) erfüllt neben
Gesetzgebungs- und gewissen Justizaufgaben auch
Verwaltungsaufgaben. Dazu gehört die Erteilung von
Ausnahmebewilligungen, namentlich für Fahrzeuge mit
Uebermassen und Uebergewichten und für Ausnahmen
vom Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen.
Die neue Verordnung fasst die unterschiedlichen
rechtlichen Grundlagen für die Erhebung von
Gebühren zusammen, behebt deren Mängel und passt
die Kosten an. Zudem werden gewisse
Dienstleistungen wie Dokumentationen und Gutachten
neu gebührenpflichtig.
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst
21. Juni 1995