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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Kontrolle der Aufgaben des Bundes

Pressemitteilung

Kontrolle der Aufgaben des Bundes

Der Bundesrat hat seine Dienststelle für
Verwaltungskontrolle beauftragt, die Aufgaben des
Bundes einer laufenden Überprüfung zu unterziehen. Er
hat ein allgemeines Konzept verabschiedet und die
Verordnung über die Dienststelle für
Verwaltungskontrolle entsprechend geändert.

Die regelmässige und systematische Kontrolle der
Aufgaben der Verwaltung gehört zu den Hauptaufgaben
der Regierung. Sie fügt sich in den Trend des "New
public management" ein und wird im Artikel 5 des
künftigen Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) näher
umschrieben. Der Bundesrat will damit seine
Kontrollinstrumente ausbauen. Er ist daran, die
Vollzugsmassnahmen zum RVOG vorzubereiten. Dieses
sollte nächstes Jahr in Kraft treten.

Der neue Artikel 9 der Verordnung über die
Dienststelle für Verwaltungskontrolle delegiert die
konkreten Kontrollaufgaben den Departementen und den
Ämtern. Diese erfüllen sie aufgrund von entsprechenden
Weisungen des Bundesrates.

Dadurch, dass der Bundesrat eine laufende
Aufgabenkontrolle einführt, kann er seine
Überwachungsaufgabe systematisch wahrnehmen und besser
prüfen, wie die Verwaltung die politischen Vorgaben
des Bundes respektiert und die grossen Aufgaben, wie
sie im Bericht über die Richtlinien der
Regierungspolitik festgehalten sind, erfüllt.

Die Bundeskanzlei wird dem Bundesrat in regelmässigen
Abständen ein Programm mit den vorzunehmenden
Kontrollen unterbreiten, das sich auf die
entsprechenden Vorschläge der Departemente abstützt.
Die Kontrollen von interdepartementalen Aufgaben
werden von der Verwaltungskontrolle des Bundesrates
koordiniert.

Bundeskanzlei
Informationsdienst

19.06.95