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Bundesrat will Sondersatz für Tourismus bei MWST

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat will Sondersatz für Tourismus bei der
Mehrwertsteuer

Der Bundesrat hat heute morgen über die Lage des Tourismus
gesprochen und beschlossen, einen reduzierten
Mehrwertsteuersatz für diese Branche zu beantragen. Der
Tourismus ist infolge der Wirtschaftskrise sowie der
Schwäche des Dollars und gewisser europäischer Währungen,
insbesondere der italienischen Lira, mit gravierenden
Problemen konfrontiert.

Der Bundesrat stellt fest, dass der Tourismus nach der
Maschinenindustrie und der Chemie der drittwichtigste
Wirtschaftssektor unseres Landes ist, grösser noch als die
Uhrenindustrie. 1994 verzeichnete er Einnahmen von 21,6
Millarden Franken, von denen 12,8 Milliarden - also 60
Prozent - von ausländischen Gästen stammen. Nicht weniger
als 59 Prozent der Uebernachtungen entfallen auf unsere
ausländischen Gäste.
Die wirtschaftliche Lage des Schweizer Tourismus hat sich in
den letzten Monaten drastisch verschlechtert. Vom Januar bis
März 1995 verlor die Schweizer Hotellerie im Vergleich zum
Vorjahr 294'000 Uebernachtungen von Ausländern oder 14,7 %.
Trotz schneereichem Winter nahmen die Logiernächte im
Winterquartal 1994/95 gegenüber dem Vorjahr um 7 % ab. Davon
sind alle touristischen Regionen des Landes betroffen.
Besonders deutliche Frequenzabnahmen waren im Bünderland (-
11,0 %), in der Ostschweiz (-10,0 %), im Wallis (- 9,6 %)
und in der Zentralschweiz
(- 7,5 %) zu beobachten.

Aufgrund dieser Ueberlegungen hat der Bundesrat das
Eidgenössische Finanzdepartement in Zusammenarbeit mit dem
Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement beauftragt,
einen auf 10 Jahre begrenzten allgemein verbindlichen
Bundesbeschluss zur Einführung eines reduzierten
Mehrwertsteuersatzes von 3 Prozent für das Beherbungsgewerbe
im Hotel- und Parahotelbereich vorzubereiten. Dieser soll
dem Bundesrat unmittelbar nach der Sommerpause unterbreitet
werden, damit er unverzüglich ans Parlament weitgeleitet
werden kann.

Dieses Vorgehen erfolgt in Uebereinstimmung mit dem Artikel
8ter der Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung,
wonach der Bund für bestimmte im Inland erbrachte
Tourismusleistungen auf dem Wege der Gesetzgebung einen tie
feren Satz der Umsatzsteuer festlegen kann,sofern diese
Dienstleistungen in erheblichem Ausmass durch Ausländer
konsumiert werden und die Wettbewerbsfähigkeit es erfordert.

Der Bundesrat erklärt sich bereit, das Tourismus-Gewerbe auf
diesem Weg zu unterstützen. Dafür erwartet er aber von den
verantwortlichen Tourismus-Kreisen aller Stufen, dass sie
alles unternehmen, um die Bedingungen für den Tourismus zu
verbessern, und dass sie die in diesem Sektor
unerlässlichen Reformen einleiten, um die verlorenen
Marktanteile wieder zurückzugewinnen. Der reduzierte
Mehrwertsteuersatz wird einen Steuerausfall in der
Grössenordnung von 130 - 140 Mio Franken zur Folge haben,
der aber teilweise durch die anziehende Konjunktur des
Gewerbes kompensiert werden dürfte.

Durch die Gewährung eines reduzierten Satzes für den
Tourismus wird die Anwendung der Mehrwertsteuer ein erstes
Mal revidiert. Dies bedeutet nicht, dass auch den übrigen
Reduktionsbegehren entsprochen wird, denn das
Beherbungsgewerbe stellt die einzige verfassungsmässig
vorgesehene Ausnahmeregelung dar.

Schweizerische
Bundeskanzlei
Informationsdienst

19.6.95