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Neues Militärgesetz tritt auf 1.1.1996 in Kraft

Keywords: Pressemitteilung, neues Militärgesetz, 1.1.1996, Armee
95,
Militärverwaltung, Wehrverfassung, Referendumsfrist,
Ausführungserlasse,

(Ti) Neues Militärgesetz tritt auf 1.1.1996 in Kraft

(Ld)

(Tx) Der Bundesrat hat auf Antrag des Eidgenössischen
Militärdepartementes beschlossen, das neue Militärgesetz auf den
1. Januar 1996 in Kraft zu setzen. Es bildet die umfassende gesetzliche
Grundlage für die Armee 95 und die Militärverwaltung und stellt eine
eigentliche "Wehrverfassung" dar.
	Die Referendumsfrist für das neue Militärgesetz war am
15. Mai unbenutzt abgelaufen. Wegen des hohen Vernetzungsgrades einzelner
Ausführungserlasse wird es aber erst auf den kommenden 1. Januar
in Kraft gesetzt. Damit können in einer klaren Ausgangslage über 80
Erlasse bearbeitet werden, die mehrheitlich ebenfalls auf Anfang nächsten
Jahres rechtskräftig werden sollen.

Zusätzliche Auskünfte: Giancarlo Buletti, Chef Abteilung Armee,
Generalsekretariat EMD, 031/324 50 05