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Arbeitsmotorwagen und landwirtsch.

Pressemitteilung

Arbeitsmotorwagen und landwirtsch.
Motorwagen mit Dieselmotor:
Erste Abgaswartung bis zum 1. Juli 1995
durchführen

Das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) erinnert die
Halter von Arbeitsmotorwagen und
landwirtschaftlichen Motorwagen mit Dieselmotor
nochmals daran, dass sie bis zum 1. Juli 1995 für
ihr Fahrzeug beim Markenvertreter ein Abgas-
Wartungsdokument zu beschaffen haben und die erste
Abgaswartung durchgeführt sein muss. Nicht
wartungspflichtig sind Fahrzeuge, die vor dem
1. Januar 1976 erstmals in Verkehr gesetzt wurden,
sowie landwirtschaftliche Arbeitskarren.

Das BAP rät den Haltern von Dieselfahrzeugen, die
Abgaswartung rechtzeitig durchführen zu lassen und
damit nicht bis zum letzten Tag zuzuwarten.
Erfahrungsgemäss werden die autorisierten
Fachwerkstätten gegen Ende der Übergangsfristen
jeweils von Aufträgen überschwemmt. Die
Arbeitsüberlastung der beauftragten Garage ist
jedoch kein Grund, um eine Fristerstreckung zu
erhalten.

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

1. Juni 1995