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Bundesrat Koller und Botschafter

Pressemitteilung

Bundesrat Koller und Botschafter Lawrence unterzeichnen
Vereinbarung zwischen den USA und der Schweiz über
Niederlassungsbestimmungen

Der Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements,
Bundesrat Arnold Koller, und der Botschafter der Vereinigten
Staaten von Amerika (USA), Larry Lawrence, haben am Donnerstag
ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Demnach sollen die
Staatsbürger der Schweiz und der USA einfacher und rascher ein
festes Aufenthaltsrecht erhalten. Für Schweizer Bürgerinnen und
Bürger bedeutet es einen vereinfachten Zugang zur sog. green
card. Umgekehrt sollen Amerikanerinnen und Amerikaner in der
Schweiz bereits nach fünf Jahren die Niederlassung erlangen
können.

Die gegenseitige Erleichterung des dauerhaften Aufenthalts hängt
vor allem mit Wirtschaftsinteressen der beiden Länder zusammen.
Im Sommer 1993 führten informelle Gespräche der beiden
Regierungen in Washington zu einer vertieften Prüfung des
Anliegens, wobei von deutlichen Unterschieden in der
Ausländergesetzgebung der beiden Staaten auszugehen war. So
gelangen bisher amerikanische Staatsangehörige in der Schweiz
erst nach zehn Jahren Jahresaufenthalterstatus in den Besitz der
Niederlassung. In den USA erhalten bisher schweizerische
Staatsangehörige wie andere Ausländerinnen und Ausländer meistens
eine zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigung. Von nun an
sollen sie, gestützt auf ein Einwanderungsvisum, sofort ein
festes Anwesenheitsrecht (sog. green card) erwerben können. Viele
Schweizer Bürger in den USA waren sich bisher nicht bewusst, dass
andere Möglichkeiten als die regelmässige Erneuerung der
Touristen- oder Geschäftsvisa zur Verfügung standen.

Dieses Memorandum of Understanding unterstreicht die Absicht
beider Regierungen, dauerhafte Niederlassung zu erleichtern.
Angesichts der unterschiedlichen Rechtslage ist eine völlig
gleichwertige gegenseitige Regelung dauerhafter
Anwesenheitsverhältnisse in den USA und der Schweiz nicht
möglich. Auch würde unter den gegebenen Umständen eine Regelung
in Form eines verbindlichen Abkommens auf Schwierigkeiten
stossen. Die Parteien haben deshalb gegenseitige Erleichterungen
in einem Memorandum of Understanding zugesichert. Aus dieser
politischen Absichtserklärung können die beteiligten Staaten und
deren Bürger jedoch keine Rechtsansprüche ableiten. Das
Memorandum, das in den Bundesblättern beider Länder
veröffentlicht wird, führt zu einer fortschrittlichen Regelung
ohne Gesetzesänderung. Der Zugang zu Niederlassungsbewilligungen
wird damit vereinfacht.

6. Juli 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Amerikanische Botschaft
US Information Service
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Michel Fornerod, Internat. Angelegenheiten und Integration, BFA,
Tel. 325 95 83

Texte français au verso