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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Als Tourist im Ausland - wer hilft im

Pressemitteilung

Als Tourist im Ausland - wer hilft im
Notfall?

1994 gerieten 403 (1993: 493) Schweizer Bürger auf
einer Auslandreise in eine finanzielle Notlage und
wandten sich um Hilfe an eine schweizerische
diplomatische oder konsularische Vertretung. In
Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizeiwesen
(BAP) konnte jeweils der erforderliche Beistand
geleistet werden, wofür insgesamt Fr. 179'877.--
(1993: Fr. 248'070.--) aufgewendet wurden. Die
Vorschüsse beliefen sich durchschnittlich auf rund
Fr. 446.-- (1993: Fr. 503.--). Am zahlreichsten
waren die Hilfsgesuche aus Thailand (42), Frankreich
(40), Spanien (34), Italien (20), Brasilien und der
Tschechoslowakei (je 17) und den USA (16).

Schweizer Bürger, die sich nur kurzfristig (bis zu
drei Monaten) im Ausland aufhalten, ohne dort
Wohnsitz zu begründen, gelten nicht als
Auslandschweizer und können bei Hilfsbedürftigkeit
auch nicht aufgrund des Bundesgesetzes vom 21. März
1973 über Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer
(ASFG) unterstützt werden. Trotzdem gewährt ihnen
der Bund auf Gesuch hin unter bestimmten
Voraussetzungen kleinere Vorschüsse bzw. zinslose
Darlehen, damit sie die Zeit bis zur Beschaffung
eigener Geldmittel überbrücken und Arzt- oder
Spitalkosten begleichen oder die Heimreise
finanzieren können. Ausgeschlossen ist dagegen die
Finanzierung der Weiterreise in einen Drittstaat
oder die Uebernahme der Kosten für eine
Ferienverlängerung. Der Hilfsempfänger hat sich
unterschriftlich zu verpflichten, den Vorschuss
innert 60 Tagen zurückzubezahlen.

Bei den Hilfesuchenden handelt es sich meist um
Ferienreisende, die aus gesundheitlichen,
finanziellen, administrativen oder anderen Gründen
in eine Notlage geraten sind. Vielfach müssen sie
die Hilfe in Anspruch nehmen, weil sie es bei der
Vorbereitung der Reise an der nötigen Sorgfalt
fehlen liessen, keine Versicherung abschlossen oder
ganz einfach mit zu knappen Mitteln eine
Auslandreise antraten. Die Hilfeleistungen an
Schweizer Bürger in entfernten Ländern bieten oft
Probleme, z.B. wenn Heimschaffungen nur unter
erschwerten Bedingungen möglich sind. In solchen
Fällen können die Aufwendungen in die Zehntausende
von Franken gehen und die Rückerstattungspflichtigen
empfindlich belasten.

Jährlich gehen zudem einige tausend Schweizerpässe
durch Verlust oder Diebstahl verloren. Geht ein Pass
im Ausland verloren, kostet die Beschaffung eines
neuen Dokumentes bei einer schweizerischen
Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder
Konsulat) Zeit, Geld und Nerven. Das Eidgenössische
Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) empfiehlt
deshalb im Hinblick auf die Reisesaison, alle
Ausweisschriften (Pass, Identitätskarte, Führer-
und Fahrzeugausweise) entweder auf sich zu tragen
oder im Tresor eines Hotels unter Verschluss zu
halten. Das abgeschlossene Hotelzimmer ist für Diebe
ebensowenig ein Hindernis wie der abgeschlossene
Personenwagen, und Ausweisschriften sind ebenso
gesucht wie Bargeld: Gestohlene Pässe werden immer
häufiger verfälscht und dann zu kriminellen Zwecken
verwendet.

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

30. Juni 1995