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Die Auswirkungen des Schengener Übereinkommens auf die Schweiz

Pressemitteilung

Die Auswirkungen des Schengener Übereinkommens
auf die Schweiz

Fünftes Informationstreffen zwischen der Schweiz und
der Schengener Organisation

Zur Erörterung möglicher Auswirkungen der Schengener
Übereinkommen auf die Schweiz haben am Mittwoch in
Brüssel informelle Gespräche zwischen Vertretern der
Schengener Organisation und einer Schweizer Delegation
stattgefunden. Zum Informationstreffen - dem bisher
fünften dieser Art - hatte Belgien eingeladen, das bis
Mitte 1995 die Schengen-Gruppe präsidiert.

Die Delegation der Schengen-Gruppe orientierte über das
an der Sitzung des Exekutivausschusses vom 22. Dezember
1994 in Bonn beschlossene Dispositiv im Hinblick auf
die Inkraftsetzung der Schengener Übereinkommen. Danach
werden ab 26. März 1995 die Kontrollen an gemeinsamen
(inneren) Grenzen der Schengener Vertragsstaaten
Deutschland, Frankreich, Benelux, Spanien und Portugal
abgeschafft. Ausgenommen sind vorläufig Italien und
Griechenland, welche die juristischen und technischen
Bedingungen noch nicht erfüllen. Die EU-Staaten
England, Irland und Dänemark sind bisher dem Schengener
Abkommen nicht beigetreten. Oesterreich wird ihm
demnächst beitreten.

Der Verzicht auf Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
setzt im Interesse der betroffenen Bürger eine Reihe
von Massnahmen voraus, welche die Sicherheit
gewährleisten. Vorgesehen sind namentlich die
Vereinheitlichung der Kontrollen an den Aussengrenzen,
ein Informationssystem, Vereinfachungen bei der
internationalen Rechtshilfe und beim Auslieferungswesen
sowie eine Harmonisierung der Visumspolitik und der
Einreisebestimmungen gegenüber Angehörigen von Nicht-
EU-Staaten.

Die Interessen der Schweiz

Die Schweizer Delegation interessierte sich vor allem
für die Auswirkungen, welche die Schweiz von der
Inkratftsetzung der Schengener Übereinkommen zu
erwarten hat. Sie hat nämlich mit ihren Nachbarstaaten
ein Netz von Vereinbarungen abgeschlossen, welche den
kleinen Grenzverkehr erleichtern sollen. Die Schweizer
Vertretung bekam die Zusicherung, dass diese Abkommen
in ihrer Substanz durch die Anwendung des Schengener
Dispositivs nicht beeinträchtigt werden sollen.

Beide Seiten stimmten in ihrer Lageanalyse überein und
stellten fest, dass eine intensivere Zusammenarbeit
notwendig ist. Sie erachten es daher als nützlich, den
Informationsprozess in regelmässigen Abständen
fortzusetzen. Weil die Schweiz weder der EU noch dem
EWR angehört, gestaltet sich eine institutionalisierte
Zusammenarbeit schwierig. Es liegt im gegenseitigen
Interesse, die Schweiz enger in einen gemeinsamen
europäischen Sicherheitsraum einzubinden. Man will
deshalb prüfen, mit welchen konkreten Massnahmen dieses
Ziel erreicht werden kann.

Ein weiteres Gesprächsthema bildete der von der Schweiz
gewünschte Beitritt zu dem seit 1991 bestehenden
Rückübernahmeabkommen Schengen-Polen.

Die Schengener Delegation wurde vom Belgier F. Vrancks,
Verwaltungsdirektor im Auswärtigen Amt und Koordinator
Benelux/Schengen, angeführt. Er wurde begleitet von
hohen Funktionären des Schengener Sekretariats sowie
des belgischen Aus-
sen-, Justiz- und Innenministeriums. Botschafter
Jacques Rial, Koordinator für internationale
Flüchtlingspolitik im EDA, und Robert Eugster,
Vizedirektor im Bundesamt für Ausländerfragen, leiteten
die Schweizer Delegation. Ihr gehörten ferner Vertreter
des Integrationsbüros, der Direktion für Völkerrecht,
der Bundesämter für Justiz, für Polizeiwesen und für
Flüchtlinge sowie der Bundesanwaltschaft, der
Oberzolldirektion und der Konferenz der kantonalen
Polizeikommandanten an.

25. Januar 1995

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EIDGENÖSSISCHES
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