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Das "Jahr der Inneren Sicherheit" hat sein Ziel erreicht

Pressemitteilung

Das "Jahr der Inneren Sicherheit" hat sein
Ziel erreicht

Bundesrat Koller legt Bericht vor und zieht Bilanz

Mit knappen Mitteln viel erreicht: So lässt sich die
Bilanz von Bundesrat Arnold Koller zum "Jahr der
inneren Sicherheit" zusammenfassen. Der Vorsteher des
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements hat am
Freitag den Schlussbericht zu seinem "Aktionsprogramm"
der Öffentlichkeit vorgelegt und die erzielten
Fortschritte als erfreulich bezeichnet. Das Bemühen um
innere Sicherheit sei eine "noble Aufgabe" mit dem
Ziel, eine Uraufgabe jedes Staates zum Schutze seiner
Bevölkerung bestmöglich zu erfüllen und so den
Menschen das Gefühl von Wohlbefinden und Geborgenheit
als Ausdruck der Menschenwürde zurückzugeben, meinte
Bundesrat Koller. Einige Projekte konnten im Verlauf
des Jahres vollendet, andere der Verwirklicheung
entscheidend nähergebracht werden.

Das "Aktionsprogramm", das am 1. Februar 1994
vorgestellt wurde, umfasste 62 Projekte. Davon konnten
einige erfolgreich abgeschlossen werden, u. a. das
Zweite Massnahmenpaket gegen das organisierte
Verbrechen, das am 1. August in Kraft trat, die
Schaffung eines Gesetzes über kriminalpolizeiliche
Zentralstellen des Bundes, zu dem am 16. Januar 1995
die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen ist, und die
Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, denen das Volk am
4. Dezember mit grosser Mehrheit zugestimmt hat.

Von den noch nicht erledigten Vorhaben stehen mehrere
kurz vor der Verwirklichung, oder ihr Abschluss ist
zumindest absehbar. Hervorzuheben sind hier
beispielsweise das Bundesgesetz über die Wahrung der
inneren Sicherheit, das zurzeit vor dem Parlament
liegt, das Spielbankengesetz, das vor einer Woche in
die Vernehmlassung ging, und die Abgabe von
Zivilschutzmaterial für die Katastrophenhilfe. Die
Auslieferung soll 1996 abgeschlossen werden. Auch der
Vorentwurf eines eidgenössischen Waffengesetzes liegt
vor. Er soll im Februar in die Vernehmlassung gehen.

Bundesrat Koller kritisierte am Freitag Versuche, einen
Gegensatz zwischen der vom "Aktionsprogramm"
angestrebten inneren Sicherheit und der sozialen
Sicherheit zu konstruieren. Beides seien Teilaspekte
einer übergeordneten allgemeinen Sicherheit. Soziale
Sicherheit und innere Sicherheit schlössen einander
nicht aus - im Gegenteil, die Wohlfahrt des Volkes
setze Anstrengungen auf beiden Gebieten voraus. Die
Aufgabe sei komplex und innere Sicherheit eine
Daueraufgabe, die Beharrlichkeit, Weitblick und
Ausdauer erfordere.

Deshalb ist die innere Sicherheit nach Abschluss des
Aktionsjahres nicht einfach "abzuhaken". Das EJPD wird
sich laut Bundesrat Koller auch weiterhin unvermindert
für dieses Ziel einsetzen: "Es gibt weiterhin sehr viel
zu tun", erklärte er wörtlich. Die Bemühungen des
Departements allein genügten jedoch nicht; innere
Sicherheit gehe alle an - die Kantone, die das Anliegen
mit Engagement aufgenommen hätten, ebenso wie
sämtliche Bürgerinnen und Bürger, ohne deren aktives
Mitwirken staatliche Massnahmen Stückwerk bleiben
müssten.

27. Januar 1995
EIDGENÖSSISCHES

JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT

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