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Bundesrat nimmt vom weiteren Vorgehen im Bereich des Gesellschaftsrech

Pressemitteilung

Bundesrat nimmt vom weiteren Vorgehen im Bereich des
Gesellschaftsrechts Kenntnis

Die vom EJPD im Januar 1993 zur Abklärung allfälliger
Reformen im schweizerischen Gesellschafts- und
Wertpapierrecht eingesetzte Groupe de réflexion stellte
einen bedeutenden Handlungsbedarf fest. In ihrem
Schlussbericht regte sie ein Vorgehen nach folgenden
drei Prioritäten an: l. Angleichung des schweizerischen
Gesellschaftsrechts an das EU-Recht, 2. Anpassung des
Gesellschaftsrechts an die Bedürfnisse kleiner und
mittlerer Unternehmungen, 3. Konzernrecht und Regelung
nicht materialisierter Wertrechte.

Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass das EJPD
beabsichtigt, die folgenden Rechtsetzungsprojekte
anzugehen:

-  Schaffung eines Bundesgesetzes über die Fusion,
Spaltung und Umwandlung von Gesellschaften: Damit werden
die zivilrechtlichen Voraussetzungen einer Anpassung der
juristischen Unternehmungsstrukturen an veränderte
Bedürfnisse geschaffen. Zudem kann eine Regelung
getroffen werden, welche die Vorschriften der
entsprechenden EU-Richtlinien erfüllt. Ein Vorentwurf
ist bereits vorhanden. Der Bundesrat hat die
Eidgenössische Steuerverwaltung am Mittwoch beauftragt,
unter Beizug von Vertretern kantonaler
Steuerverwaltungen und in direkter Absprache mit dem
Bundesamt für Justiz Vorschläge zur Änderung des
Steuerrechts auszuarbeiten. Diese sollen die
Steuerneutralität von Massnahmen zur Umstrukturierung
von Unternehmungen gewährleisten.

-  Neuregelung des Rechnungslegungsrechts: Dadurch
sollen die Vorschriften für die verschiedenen
Gesellschaftsformen harmonisiert werden. Ferner soll den
Bedürfnissen der kleinen und mittleren Unternehmungen
sowie der Möglichkeit, Regelungsvorschläge
auszuarbeiten, die den betreffenden EU-Richtlinien
entsprechen, Rechnung getragen werden. Das EJPD wird
einer Expertenkommission den Auftrag geben, einen
Vorentwurf auszuarbeiten.

-  Revision des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter
Haftung: Seit dem Inkrafttreten des revidierten
Aktienrechts wählen kleinere Unternehmungen vermehrt die
Rechtsform der GmbH. Die gesetzliche Regelung erweist
sich jedoch als überarbeitungsbedürftig, so dass das
EJPD einen Revisionsentwurf erarbeiten lässt.

-  Auf die Schaffung eines eigentlichen schweizerischen
Konzernrechts und eine Revision des Wertpapierrechts
wird vorläufig verzichtet.

11. Januar 1995
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst