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Kolumbianerin an die USA ausgeliefert

Pressemitteilung

Kolumbianerin an die USA ausgeliefert

Die Schweiz hat die kolumbianische Staatsangehörige S.
ARANA, die sich seit dem 23. Februar 1994 im Kanton Waadt
in Haft befand, am Dienstag an die USA ausgeliefert. Frau
ARANA flog in Begleitung zweier amerikanischen
Polizeibeamten von Genf nach New York.

Das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) hatte die Auslieferung
von Frau ARANA bereits am 27. September 1994 bewilligt. Es
entsprach damit einem am 18. März 1994 ausgestellten
Haftbefehl der zuständigen Behörden Floridas, wo eine
Strafuntersuchung wegen Drogenhandels im Gange ist. In
Anwendung des schweizerisch-amerikanischen
Auslieferungsvertrags vom 14. Mai 1900 bewilligte das BAP
die Ueberweisung der beschlagnahmten Gelder an die
Vereinigten Staaten.

Die Auslieferung konnte vollzogen werden, nachdem das
Bundesgericht am 27. Dezember 1994 die Beschwerde Frau
Aranas abgelehnt und den Auslieferungs-entscheid des BAP
bestätigt hatte.

4. Januar 1995

EIDGENÖSSISCHES

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