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Ti) Winkelriedstiftung: Neues Reglement

Keywords: Pressemitteilung, Winkelriedstiftung, neues Reglement,
militärisch
organisierte Einsätze, Fürsorgetätigkeit

(Ti) Winkelriedstiftung: Neues Reglement

(Ld)

(Tx) Der Bundesrat hat für den Fonds "Eidgenössische
Winkelriedstiftung" eine neues
Reglement gutgeheissen. Es tritt am 1. April 1995 in Kraft. Damit
können neu über die
Armeeangehörigen und deren Familien hinaus nun auch Personen, die
militärisch or
ganisierte Einsätze zur Friedensförderung leisten, unterstützt
werden. Dies gilt im
Kriegs- und Katastrophenfall ebenfalls für Zivilschutzangehörige
und Helferinnen und
Helfer, die vom Bundesrat eingesetzt werden.
	Die Eidgenössische Winkelriedstiftung wurde 1886 ins
Leben gerufen. Ziel des
Fonds war die "Unterstützung von im Dienste des Vaterlandes
verwundeten
Wehrmännern oder der Familien der Gefallenen". Der sehr eng
umschriebene Zweck
schränkte die Möglichkeiten, die vorhandenen Mittel heute
bestimmungsgemäss
einsetzen zu können, erheblich ein. Das neue Reglement gestattet
nun eine
Fürsorgetätigkeit, die den heutigen Gegebenheiten angepasst ist.

Für zusätzliche Auskünfte: Nicole Weil, Generalsekretariat EMD,
031/ 324.51.08