Mündliche Information: Staatsverschuldung
Mündliche Information
Der Bundesrat hat heute eine Aussprache über Möglichkeiten
zur Einführung einer institutionellen Begrenzung der
Verschuldung geführt. Dabei handelt es sich um Massnahmen,
mit denen der Bundeshaushalt jeweils im zeitlichen Rahmen
eines Konjunkturzyklus ausgeglichen werden soll. Dazu müssen
jedoch die rechtlichen Bestimmungen angepasst werden.
Bereits heute legt Artikel 42bis, Bundesverfassung, fest:
"Der Fehlbetrag der Bilanz des Bundes ist abzutragen. Dabei
ist auf die Lage der Wirtschaft Rücksicht zu nehmen." Dies
genügt aber nicht, denn die Staatsverschuldung beträgt heute
über 70 Mrd Franken.
Der Bundesrat hat das Finanzdepartement beauftragt,
Vorschläge zur Revision des entsprechenden
Verfassungsartikels 42bis und des Finanzhaushaltgesetzes
auszuarbeiten und ihm diese für die Eröffnung einer
Vernehmlassung zu unterbreiten. Dabei sollen Mechanismen
geschaffen werden, der Bundesrat und Parlament zu einem
Budgetziel anhält, das an den Wirtschaftsverlauf gekoppelt
ist. Wird dieses verfehlt, müssen zwingend Gegenmassnahmen
ergriffen werden. Allerdings soll dieser Automatismus nicht
zyklisch wirken, sondern auf die Wirtschaftslage Rücksicht
nehmen.
Diese Massnahmen sind als eine wesentliche Verstärkung der
Ausgabenbremse zu verstehen, über die am 12. März abgestimmt
wird.
23.1.95