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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Erklärung des Bundesrates zu Tschetschenien

Erklärung des Bundesrates

Der Bundesrat verfolgt die gewalttätigen Auseinandersetzungen in der
russischen Republik Tschetschenien mit grosser Besorgnis. Den Grundsatz der
territorialen Integrität der Russischen Föderation anerkennend, appelliert der
Bundesrat an die Regierung der Russischen Föderation und an die Führung der
russischen Republik Tschetschenien, dem Blutvergiessen sofort ein Ende zu
setzen, die Menschenrechte zu respektieren und eine politische Lösung auf dem
Verhandlungsweg anzustreben.
Die Schweiz, sowohl in ihrer Eigenschaft als Depositar als auch in jener als
Vertragsstaat der Genfer Uebereinkommen und der dazu gehörenden
Zusatzprotokolle, ersucht die Regierung der Russischen Föderation mit
Nachdruck, bei den laufenden Auseinandersetzungen die Grundsätze der erwähnten
Konventionen einzuhalten. Dazu gehört vor allem auch der Schutz der
Zivilbevölkerung, die nicht das Ziel von Angriffen und Terror sein darf.
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass sich die Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa zugunsten einer politischen Lösung des
Tschetschenien-Konflikts engagiert. Ein entsprechender Vorstoss ist in Moskau
am 5. Januar 1995 erfolgt. Auch die OSZE-Delegation in Wien hat diesbezügliche
Weisungen erhalten. Sie wird sich im Ständigen Rat dafür verwenden, dass der
OSZE-Vorsitzende einen persönlichen Vertreter als Vermittler im Konflikt
anbietet und Berichterstatter in das Konfliktgebiet entsendet.
Um die Leiden der von diesem Konflikt betroffenen Zivilpersonen zu lindern,
hat die Schweiz im Rahmen ihrer humanitären Hilfe dem Internationalen Komitee
vom Roten Kreuz eine Million Franken zur Verfügung gestellt.
Die nach Konsultationen in der Troïka, bei der die Schweiz Mitglied ist,
entstandene Erklärung des ungarischen KSZE-Vorsitzes vom 5. Januar liegt bei.

11.1.95