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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Vernehmlassungen des Bundesrates bis Mitte 95

Pressemitteilung

Der Bundesrat wird in der ersten Hälfte dieses Jahres
voraussichtlich 28 Geschäfte in die Vernehmlassung schicken.
Von den 28 Geschäften sind 3 in den Regierungsrichtlinien
enthalten, namentlich das Bundesgesetz über die berufliche
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, das
Bundesgesetz über die assistierte Fortpflanzung und eine
nationale Ethikkommission (Humanmedizingesetz) und das
Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition.

Das Vernehmlassungsverfahren ermöglicht es den Kantonen,
Parteien und betroffenen Organisationen
gesamtschweizerischer Bedeutung zu einer Gesetzesvorlage
Stellung zu beziehen. Es stellt ein wichtiges Instrument der
Konkordanzpolitik dar und wird aufgrund der gesetzlichen
Grundlagen nicht nur vom Bundesrat, sondern auch von den
Departementen eingesetzt.

10.1.95

Bundeskanzlei
Informationsdienst