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Erste Abgaswartung für Dieselfahrzeuge bis zum 1. März 1995 durchführ

Pressemitteilung

Erste Abgaswartung für Dieselfahrzeuge
bis zum 1. März 1995 durchführen!

Das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) erinnert
nochmals daran, dass Halter von Motorwagen mit
Dieselmotor bis zum 1. März 1995 für ihr Fahrzeug
beim Markenvertreter ein Abgas-Wartungsdokument zu
beschaffen haben und die erste Abgaswartung
durchgeführt sein muss. Halter von Arbeitsmotorwagen
und landwirtschaftlichen Motorwagen haben dazu bis
zum 1. Juli 1995 Zeit. Nicht wartungspflichtig sind
Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1976 erstmals in
Verkehr gesetzt wurden sowie landwirtschaftliche
Arbeitskarren.

Das BAP rät den Haltern von Dieselfahrzeugen, die
Abgaswartung rechtzeitig durchführen zu lassen und
damit nicht bis zum letzten Tag zuzuwarten. Erfah
rungsgemäss werden die autorisierten Fachwerkstätten
gegen Ende der Übergangsfristen jeweils von
Aufträgen überschwemmt. Die Arbeitsüberlastung der
beauftragten Garage ist jedoch kein Grund, um eine
Fristerstreckung zu erhalten.

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

6. Februar 1995