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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Geschäftsbericht 1994 des Bundesrates

Pressemitteilung

Geschäftsbericht 1994:
Für den Bundesrat ein Jahr der schwierigen Anpassungen
Der Bundesrat hat den ersten Teil des Geschäftsberichts 1994
verabschiedet. Darin gibt er einen Ueberblick über seine
Arbeit und die Schwerpunkte des Jahres 1994. Zum zweiten Mal
enthält der Bericht auch eine kurze politische Würdigung des
vergangenen Jahres.

Der Bundesrat betont, er habe im Berichtsjahr wichtige
aussenpolitische und gesetzgeberische Arbeiten zum
Abschluss gebracht. Deutliche Akzente setzte er namentlich
in der Wirtschaftspolitik. Als Meilensteine betrachtet er
zum einen die umfangreichen Gesetzesänderungen im Rahmen
des GATT/WTO-Abkommens, zum andern die offizielle Aufnahme
von bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der
EU am 12. Dezember 1994. Parallel zu diesen Arbeiten
unterbreitete er dem Parlament zahlreiche Vorlagen
unterschiedlicher Stossrichtung, die sich alle an der
Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen
orientieren. Einen grossen Stellenwert nahmen 1994 auch die
Massnahmen zur Sanierung der Bundesfinanzen und die
Drogenpolitik ein.

Im Rahmen seiner Standortbestimmung zeigt sich der Bundesrat
auch über die sinkende Dialogbereitschaft besorgt: Auf
nationaler Ebene machten sich - etwa zwischen städtischen
Agglomerationen und ländlichen Gebieten sowie zwischen den
Sprachregionen - unterschiedliche Sichtweisen bemerkbar,
deren Bedeutung nicht unterschätzt werden darf. Das
negative Ergebnis der Volksabstimmung vom 12. Juni hat den
Bundesrat veranlasst, einen engeren Kontakt zu den Parteien
und zur Oeffentlichkeit zu suchen. Auch wenn in der
laufenden Legislaturperiode vier von fünf Ab
stimmungsvorlagen angenommen worden sind, bleibt
festzustellen, dass das Verhältnis zwischen Behörden und
Stimmbürgerschaft schwieriger geworden ist. Diese Probleme
müssen nach Ansicht des Bundesrates sorgfältig analysiert
werden. Beunruhigend sind für ihn auch die heutige
finanzpolitische Situation und die mittelfristigen
Aussichten.

Zusammenfassend charakterisiert der Bundesrat auch das Jahr
1994 in seinem Geschäftsbericht als eine Periode des
Uebergangs. Der Bericht über die Geschäftsführung der
Bundesverwaltung sowie über die Amtstätigkeit des
Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts
wird Ende März 1995 publiziert.

 SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
 Informationsdienst

23.2.1995