Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Klausur Bundesrat vom 22.2.95: Legislaturplanung

Klausursitzung des Bundesrates

Legislatur- / Finanzplanung und Verfassungsreform

Zwei Themen standen im Mittelpunkt der gestrigen
fünfstündigen Klausursitzung des Bundesrates im von
Wattenwyl-Haus: die Beratungen über die Legislatur- und
Finanzplanung für die Jahre 1996-99 sowie eine
allgemeine Aussprache über die Verfassungsreform.

Bei der Legislaturplanung ging es um die Fortsetzung der
Beratungen von Mitte Dezember in Cully, das heisst um
eine Aussprache über jene politischen Fragen, die im
Zentrum des Berichtes über die Legislaturplanung stehen
sollen. Bei der Vorbereitung der Legislatur-planung für
die nächsten vier Jahre hat der Bundesrat ein neues
Vorgehen gewählt. Anstatt bei den Aemtern und
Departementen alle vorgesehenen Projekte auflisten zu
lassen und anschliessend politisch zu gewichten, hat der
Bundesrat seine Mitglieder gebeten, die politischen
Themen festzuhalten, die ihrer Auffassung nach im
Vordergrund der bundesrätlichen Politik für die Jahre
1995-99 stehen sollen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt,
indem eine persönliche Reflexion in allen Bereichen der
Politik des Bundes ermöglicht und eine zu sehr auf die
Anliegen der einzelnen Departemente ausgerichtete
Sichtweise vermieden wurden.

Nachdem die Bereiche Reform der Institutionen sowie
Aussenpolitik bereits Inhalt der Beratungen von Cully
gewesen waren, hat sich der Bundesrat gestern abend mit
den übrigen Gebieten der staatlichen Tätigkeiten
befasst, wie Wirtschaft, Soziales, Infrastruktur,
Sicherheit und Innenpolitik.

Aufgrund dieser Beratungen kann nun die Bundeskanzlei
ein Synthesepapier erstellen und der Verwaltung, im
Hinblick auf die Vorbereitung der Regierungsrichtlinien,
die nötigen Aufträge erteilen. Der Bundesrat hat dabei
bestätigt, der Bericht über die Legislaturplanung solle
ein knappes, gut lesbares Dokument werden, in dem die
politischen Prioritäten der Regierung klarer als bisher
zum Ausdruck kommen.
Bei der Legislaturplanung müssen natürlich die
finanziellen Rahmenbedingungen mitberücksichtigt werden.
Die Koordination zwischen politischer und finanzieller
Planung ist für den Bundesrat die Voraussetzung dafür,
dass die Regierungsrichtlinien zu einem realistischen
Arbeitsinstrument werden. Bundesrat Otto Stich hat dem
Bundesrat dazu eine finanzpolitische Standortbestimmung
vorgelegt. Das EFD wird dem Bundesrat demnächst
Weisungen für die Vorbereitung des Voranschlages und der
Legislatur--finanzplanung zur Genehmigung unterbreiten.
Bundesrat Koller hat dem Bundesrat ein Aussprache-papier
über den Stand der Arbeiten bei der Verfassungsreform
vorgelegt. Der Bundesrat nahm zustimmend davon Kenntnis,
dass das geltende Verfassungsrecht nachgeführt wird und
in den Bereichen Volksrechte und Justiz die
entsprechenden Expertenkommissionen ihre Berichte
abgeliefert haben, die jetzt überarbeitet werden. Er
bekräftigte seine Absicht, die Verfassungsreform zügig
voranzutreiben, damit bereits im Sommer erste Entwürfe
in eine breite Volksdiskus-sion gegeben werden können.
Damit ist der zeitliche Fahrplan, wie er vom Bundesrat
auch in den parlamenta-rischen Beratungen zum Ausdruck
gebracht worden ist, nach wie vor realistisch.

 Achille Casanova
 Vizekanzler

23. Februar 1995