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"Armee 95" : Dienstleistungspflicht oder neue

Keywords: Pressemitteilung, Armee 95,
Dienstleistungspflicht, neue Einteilung, persönliche
Information, Bundesamt für Adjutantur, Teletext

(Ti) "Armee 95" : Dienstleistungspflicht oder neue
Einteilung
Jeder Angehörige der Armee wird persönlich informiert

(Ld) "Armee 95" verpflichtet... Das Bundesamt für
Adjutantur wickelt in diesen Tagen eine umfassende
persönliche Informationskampagne aller Angehörigen
der Armee ab. Ziel: jedermann und jede Frau individuell
über die persönliche neue Dienstleistungspflicht im
Rahmen von "Armee 95" benachrichtigen. Diese
Information wird ergänzt durch die Abgabe des neuen
Dienstreglements 95 und des Breviers an jeden
Angehörigen der Armee.

(Tx) Verringerung des Sollbestandes der Armee von
600'000 auf 400'000 Angehörige, Auflösung bestehender
und Schaffung neuer Einheiten, Herabsetzung des
Dienstpflichtalters ... die Reform "Armee 95" betrifft natür
lich vorab deren Angehörige. Die erste Etappe dieser
Personalversetzungen fand im vergangenen Herbst
statt: allen Armeeangehörigen wurde ihre neue Einteilung
auf den 1. Januar 1995 durch einen Brief des General
stabschefs eröffnet.
	Die zweite Etappe läuft derzeit. Bis Ende März
1995 wird jeder Angehörige der Armee ein persönliches
Schreiben des Direktors des Bundesamts für Adjutantur
erhalten, das ihn genau über seine neue Dienstleistungs
pflicht im Rahmen von "Armee 95" informiert.
	Die Angehörigen der Schweizer Armee gehören
zu einer von zwei grossen Kategorien. Erste Kategorie:
jene, die noch Dienst zu leisten haben. Je nach Grad und
Funktion enthält der Brief des Bundesamts für Adjutantur
die detaillierten Angaben über die
Gesamtdienstleistungspflicht in "Armee 95", die Anzahl
der bis zum 31. Dezember 1994 angerechneten Dienst
tage und somit die noch zu leistenden Diensttage, sowie
das Datum der nächsten Dienstleistung der eigenen
Einteilungsformation.
	Zweite Kategorie: jene, die gemäss Eintragungen
in der Militärkontrolle  "ihre Gesamtdienstleistungspflicht
erfüllt haben". Sie werden also zu keinen
Ausbildungsdiensten mehr aufgeboten, haben aber
weiterhin ihre Pflichten ausser Dienst (militärische
Meldepflicht, obligatorisches Schiessen) zu erfüllen.
	Diese umfassende persönliche
Informationskampagne wird zweifach unterstützt: durch
eine zentrale Auskunftsstelle (Telefon 031 / 324 00 14),
die montags bis freitags von 0730 bis 1800 Uhr
erreichbar ist, und durch den Teletext auf Seite 760 (ab
25. Februar 1995).

Für zusätzliche Auskünfte: Christoph Ruch, Chef
Wehrpflicht, Bundesamt für Adjutantur, Tel. 031 / 324 32
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