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Zentralstellengesetz tritt am 15. März 1995

Pressemitteilung

Zentralstellengesetz tritt am 15. März 1995
in Kraft
Einsichts- und Auskunftsrecht bei Dosis geregelt

Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über
kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes auf
den 15. März 1995 in Kraft gesetzt. Die Vorlage war
am 7. Oktober 1994 vom Parlament verabschiedet
worden; die Referendumsfrist lief am 16. Januar 1995
unbenützt ab.

Mit der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes kann der
Aufbau der Zentralstelle zur Bekämpfung der
organisierten Kriminalität an die Hand genommen
werden. Die neue Zentralstelle wird in erster Linie
Informationen über die organisierte Kriminalität im
In- und Ausland sammeln, auswerten und zu
Lageberichten verarbeiten. Ausserdem wird sie eine
bessere Koordination der interkantonal und
international gelagerten Fälle sicherstellen.
Schliesslich wird sie eine informatisierte Datenbank
über die organisierte Kriminalität aufbauen.
Gestützt auf das neue Gesetz können in diesem
Frühjahr auch die beiden ersten
Polizeiverbindungsbeamten nach Washington und ins
Interpol-Generalsekretariat nach Lyon entsandt
werden.

Da der Drogenhandel ein bevorzugtes Betätigungsfeld
der organisierten Kriminalität ist, wird die
Zentralstelle zur Bekämpfung der organisierten
Kriminalität eng mit der Zentralstelle zur
Bekämpfung des illegalen Betäubungsmittelhandels
zusammenarbeiten. Mit dem Inkrafttreten des neuen
Gesetzes erhält deren Drogendatenbank Dosis eine
formelle gesetzliche Grundlage. Dosis steht nach
einem längeren internen Versuchsbetrieb im Bundes
amt für Polizeiwesen seit September 1994 in einer
externen Versuchsphase mit vier Kantonen (AG, LU,
SG, TG). Erstmals zeigte sich die Nützlichkeit
dieses Datenverarbeitungssystems im Rahmen der
interkantonalen Aktion Onkel, in deren Verlauf
62 Drogenhändler und 71 Kilo Heroin beschlagnahmt
werden konnten. Im Frühjahr 1995 werden sich vier
weitere Kantone (GE, VD, BE, TI) an der externen
Versuchsphase beteiligen.

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

22. Februar 1995