Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Todor Slavkov an Bulgarien ausgeliefert

Pressemitteilung

Todor Slavkov an Bulgarien ausgeliefert

Die Schweiz hat heute Mittwoch Todor Slavkov an
Bulgarien ausgeliefert. Slavkov flog am frühen
Nachmittag in Begleitung zweier bulgarischer
Polizisten von Zürich in Richtung Sofia ab.

Todor Slavkov, der Enkel des ehemaligen
bulgarischen Staats- und Parteichefs Todor
Schiwkow, war am 26. Mai 1994 aufgrund eines
internationalen Verhaftersuchens im Kanton Waadt
verhaftet und in Auslieferungshaft versetzt
worden. Mit Schreiben vom 17. Juni 1994
bestätigten die bulgarischen Behörden, dass sie am
formellen Auslieferungsgesuch vom 27. September
1991 festhielten. Sie werfen Slavkov vor, 1988 an
der Vergewaltigung einer jungen Frau in Sofia
beteiligt gewesen zu sein. Das Bundesamt für
Polizeiwesen (BAP) bewilligte die Auslieferung am
7. November 1994. Gegen diesen Entscheid legte
Slavkov Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim
Bundesgericht ein. Er machte insbesondere geltend,
dass es den bulgarischen Behörden nur darum gehe,
seine Familie aus politischen Gründen zu
verfolgen.

Das Bundesgericht wies die Einwände Slavkovs am
26. Januar 1995 ab und stimmte dem
Auslieferungsentscheid des BAP zu. Es hielt in
seinem Urteil insbesondere fest, dass Bulgarien
seit 1992 dem Europarat angehöre und auch die
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
unterzeichnet habe. Damit sei ein korrektes
Strafverfahren garantiert. Zudem könne die
Schweizer Botschaft Slavkov unbeaufsichtigt be
suchen und den Prozess verfolgen.

Auslieferungen zwischen der Schweiz und Bulgarien
richten sich nach dem Europäischen
Auslieferungsübereinkommen, dem Bulgarien 1994
beigetreten ist. Die Schuldfrage wird im
Auslieferungsverfahren nicht geprüft. Hingegen
wird insbesondere die beidseitige Strafbarkeit
der im Gesuch enthaltenen Tatvorwürfe untersucht.
Bei der Uebergabe Slavkovs handelt es sich um die
erste Auslieferung der Schweiz an Bulgarien.

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

15. Februar 1995