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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Administrativ-Massnahmen im Strassenverkehr 1994

Verwarnungen wirken!
Administrativ-Massnahmen im Strassenverkehr 1994
Die verstärkten Bemühungen der Behörden, fehlbare
Fahrzeuglenker bereits beim ersten leichten Fall mit
einer Verwarnung auf die Konsequenz weiterer Fehler
aufmerksam zu machen, zeigen Wirkung. Bei den bisher
auffälligsten Lenkern (20 - 24jährig) zeichnet sich
ein starker Rückgang der Ausweisentzüge (- 9.4 %) ab.
Die zuständigen Behörden der Kantone und des Bundes
haben 57'711 Motorfahrzeugführer verwarnt (+ 15.4 %),
vor allem wegen nicht angepasster Geschwindigkeit
(72.7 % aller Verwarnungen, Vorjahr: 70.3 %) sowie
wegen Missachtung des Vortritts (9.7 %; 10.7 %) oder
Unaufmerksamkeit (8.1 %; 8.4 %).
Sie entzogen 49136 Führerausweise für Motorfahrzeuge,
wobei auch 1994 das Missachten von
Geschwindigkeitsvorschriften (42.2 % aller Entzüge,
Vorjahr: 42.9 %) und das Fahren in angetrunkenem
Zustand (32.4 %; 33.2 %) die häufigsten Gründe waren.
Die Entzüge wegen Drogensucht haben abgenommen (1648
Fälle gegenüber 1738 im Vorjahr). Dafür haben die
Sicherungsentzüge wegen Trunksucht zugenommen (486
Fälle, Vorjahr 388).
519 Lernfahr- sowie 134 Führerausweise mussten
verweigert und 2595 Lernfahrausweise entzogen werden,
wegen Fahrfehlern (in 28.4 % aller Fälle, Vorjahr:
34.5 %), Lernfahrten ohne Begleitpersonen (30.7 %;
26.9 %) und dem Nichtbestehen der Prüfung (19.0 %;
16.5 %).
Vor allem unerlaubte Fahrzeugänderungen (44.2 %,
Vorjahr: 44.9 %), die Verwendung eines nicht
betriebssicheren Fahrzeugs (23.5 %; 22.6 %) und
Angetrunkenheit (22.2 %; 23.8 %) führten zu insgesamt
4063 Massnahmen gegen Führer von Motorfahrrädern.
126'080 in der Schweiz verfügte
Administrativmassnahmen gegenüber
Fahrzeugführern (+ 5.9 %) wurden 1994 im ADMAS-
Register aufgenommen.
Statistik
Massnahmen gegenüber Motorfahrzeugführern:
(Anzahl Fälle und Abweichung in % gegenüber dem
Vorjahr)
Verwarnung:
- Inhaber von Lernfahrausweisen	147	( = )
- Führer von Motorfahrzeugen	56711	(+ 15.4 %)
- Führer von Motorfahrrädern	605	(+ 22.7 %)
Entzug des Führerausweises:
- für Motorwagen und Motorräder	49136	(- 0.5 %)
- für Motorfahrräder	2564	(+ 10.0 %)
Entzug des Lernfahrausweises	2595	(- 15.2 %)
Verweigerung eines Ausweises	653	(+ 0.2 %)
Aberkennung eines ausländischen
Führerausweises	8489	(- 6.1 %)
Fahrverbot Mofa	378	(- 25.4 %)
Verkehrsunterricht	2193	(+ 10.0 %)
Neue Führerprüfung	1604	(+ 5.7 %)
Verkehrspsychologische Untersuchung	750	(+ 23.7 %)
Bedingte Wiedererteilung nach Entzug	184	(+ 61.4 %)

Gründe der Führerausweis-Entzüge (ohne
Motorfahrräder)
Folgende Gründe, manchmal auch kumuliert, führten zu
Führerausweis-Entzügen
(Anzahl Nennungen und Abweichung in % gegenüber dem
Vorjahr):
Missachten von Geschwindigkeitsvorschriften
	20749(- 2.0 %)
Angetrunkenheit		15903	(- 3.0 %)
Unaufmerksamkeit		4444	(- 0.9 %)
Missachten des Vortritts	2227	(+ 8.5 %)
Nichtbeachten von Signalen	2093	(+ 1.5 %)
Unzulässiges Ueberholen	1494	(- 0.8 %)
andere Fahrfehler		4817	(+ 6.1 %)
Trunksucht oder		486	(+ 25.3 %)
Drogensucht		1648	(- 5.2 %)
Krankheit oder Gebrechen	809	(+ 22.0 %)
übrige Gründe	6201	(+ 2.6 %)

Dauer der Ausweis-Entzüge (inkl. Motorfahrräder)
1 Monat		21761	( = )
2 Monate		9497	(- 1.9 %)
3 Monate		5527	(- 2.8 %)
4-6 Monate		7071	(- 4.5 %)
7-12 Monate		2450	(- 0.9 %)
über 12 Monate		2330	(- 0.7 %)
unbefristet		5620	(+ 3.8 %)
dauernd		39	(- 18.8 %)

Alter der davon betroffenen Personen
unter 20 Jahren		3029	(- 5.2 %)
20 - 24 Jahre		11573	(- 9.4 %)
25 - 29 Jahre		10440	(- 2.7 %)
30 - 34 Jahre		8078	(+ 4.7 %)
35 - 39 Jahre		5768	(+ 0.6 %)
40 - 49 Jahre		8358	(+ 4.7 %)
50 - 59 Jahre		4382	(+ 4.8 %)
60 - 69 Jahre		1606	(- 0.8 %)
70 Jahre und älter		1061	(+ 24.7 %)

Die Verweigerung von Lernfahr- oder Führerausweisen
sowie der Entzug von Lernfahrausweisen beruhte auf
folgenden Gründen (Anzahl Nennungen und
Abweichung in % gegenüber dem Vorjahr):
Lernfahrt ohne Begleitperson	993	(- 0.4 %)
Fahrfehler			920	(- 28.0 %)
Nichtbestehen der Prüfung	606	(- 0.7 %)
Angetrunkenheit			372	(- 13.7 %)
Fahren ohne Ausweis oder	116	(- 29.7 %)
trotz Entzug			137	(+ 1.5 %)
Entwendung zum Gebrauch	112	(- 13.8 %)
Krankheit oder Gebreche	76	(+ 1.3 %)
übrige Gründe			743	(- 19.7 %)
Massnahmen gegen Führer von Motorfahrrädern wurden
aus folgenden Gründen verfügt
(Anzahl Nennungen):
Unerlaubte Fahrzeugänderung	1767
(wovon 433 Verwarnungen)
Nicht betriebssicheres
Fahrzeug	983
(wovon 259 Verwarnungen)
Angetrunkenheit	662
Fahrfehler	555
(wovon 148 Verwarnungen)
Entwendung zum Gebrauch	174
Fahren ohne Ausweis oder	41
trotz Entzug/Fahrverbot	86
Uebrige Gründe		   707
wovon 24 Verwarnungen)

EIDGENOESSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

19. Januar 1995