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Justizreform in Ungarn - Beitrag der Schweiz

Pressemitteilung

Justizreform in Ungarn - Beitrag der Schweiz

Bundesrat Arnold Koller hat am Donnerstag den Staatssekretär im ungarischen
Justizministerium, Dr. Kàroly Bard, empfangen. Anlass für die Zusammenkunft war
die Übergabe des Schlussberichtes einer schweizerischen Expertenkommission, die
gemeinsam mit ungarischen Fachleuten die ungarische Justizorganisation
durchleuchtet und Vorschläge zu einer umfassenden Verbesserung erarbeitet
hatte. So soll vor allem dem Prinzip der Gewaltenteilung Nachachtung verschafft
und die Einflussmöglichkeit von Exekutive und Generalstaatsanwaltschaft stark
eingedämmt werden. Die Gerichtsorganisation und das Prozessverfahren sollen neu
geordnet und effizienter augestaltet werden. Insgesamt enthält der
Schlussbericht über 40 Empfehlungen, und es ist vorgesehen, dass schweizerische
Experten die Realisierung der Vorschläge in Ungarn begleiten werden.

Die Schweiz unterstützt Ungarn - als Schwerpunktland - auf Wunsch der
ungarischen Regierung seit 1992 bei der Reform des Justizwesens. Im Rahmen des
vom Bundesrat initiierten Programms zur Unterstützung der Staaten Mittel- und
Osteuropas arbeitet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
eng mit dem Justizministerium in Budapest zusammen. Es handelt sich bei dieser
Gesamtanalyse des ungarischen Justizwesens um einen bedeutenden Beitrag der
Schweiz zur Stärkung der rechtsstaatlichen Strukturen im Rahmen des
Gesamtprogramms der Osteuropahilfe unseres Landes.

Die Zusammenarbeit soll Ungarn bei der Demokratisierung und dem Aufbau des
Rechtsstaates helfen und der Stärkung der Menschenrechte dienen. Sie erfolgt im
Rahmen eines vom EJPD speziell entwickelten Kooperationsprogramms. Dieses
umfasst ausser der Mitwirkung bei der Reform der Justizorganisation
insbesondere eine gezielte Ausbildung ungarischer Richter und Richterinnen, von
denen bisher rund 200 in der Schweiz Kurse absolviert haben. Zur Zeit werden
rund 20 ungarische Richter und Richterinnen in der Schweiz ausgebildet.

Das Kooperationsprogramm beschränkt sich jedoch nicht auf die Zusammenarbeit im
Bereich der Ziviljustiz. Bereits früher haben Bund und Kantone Ungarn im
Polizeibereich massgeblich unterstützt. Hier geht es vor allem um die
Überprüfung der Polizeiorganisation und die Ausbildung von Personal und
Ausbildnern.

7. Dezember 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst