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Bundesrat klärt Kantonalisierung der Lex Friedrich ab

Pressemitteilung

Bundesrat klärt Kantonalisierung der Lex Friedrich ab

Ob eine Kantonalisierung der Lex Friedrich, wie sie in verschiedenen
parlamentarischen Vorstössen - vor allem aus der Westschweiz - verlangt wird,
angezeigt sei, bedarf nach Auffassung des Bundesrates vertiefter rechtlicher
und politischer Abklärungen. Er lässt zur Zeit eine Neuverteilung der
Ferienwohnungskontingente unter den Kantonen prüfen, um den besonderen
wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Westschweiz und des Tessins Rechnung
tragen zu können.

Nach der Ablehnung der Revision der Lex Friedrich in der Volksabstimmung vom
25. Juni 1995 haben Parlamentarier - zum grössten Teil aus der Westschweiz -
eine Reihe von Vorstössen eingereicht, welche eine erneute Gesetzesrevision
verlangen. Mit dieser soll den Kantonen namentlich die Möglichkeit gegeben
werden, in eigener Kompetenz über Beschränkungen beim Grundstückerwerb durch
Personen im Ausland zu entscheiden. Zudem wird der Bundesrat aufgefordert, das
Kontingent für Ferienwohnungen für diejenigen Kantone zu erhöhen, welche ihre
Quote ausgeschöpft haben.

In seiner Antwort auf die parlamentarischen Vorstösse betont der Bundesrat, ein
demokratisch zustandegekommener Volksentscheid müsse respektiert werden. Dass
die gesamte Westschweiz und das Tessin in dieser Frage überstimmt worden seien,
gebe aber zu Sorge Anlass und sei der notwendigen Solidarität abträglich.

Der Bundesrat erachtet es daher als seine Aufgabe, nach einem gerechten
Ausgleich zwischen den Interessen der verschiedenen Landesteile zu suchen,
weshalb er bereits jetzt bei der Verteilung der Ferienwohnungskontingente unter
den Kantonen nach neuen Lösungen sucht. Eine gesamtschweizerische Erhöhung des
Kontingents lehnt er zum jetzigen Zeitpunkt jedoch ab. Auch wenn
volkswirtschaftliche Interessen in gewissen Landesteilen für eine solche
Massnahme sprechen, käme diese doch einer Missachtung des Volkswillens gleich.
Hingegen kann innerhalb des bestehenden Kontingents der Verteilschlüssel
geändert werden. Viele Kantone haben seit längerer Zeit ihre Kontingente nicht
ausgeschöpft, während in anderen eine zusätzliche Nachfrage besteht. Eine
Expertengruppe aus Vertretern des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartements und der Kantone arbeitet bereits an einem neuen
Verteilschlüssel und wird dem Bundesrat bald Lösungsvorschläge unterbreiten.

Ob mit einer erneuten Gesetzesrevision eine Kantonalisierung der Lex Friedrich
ins Auge gefasst werden kann, bedarf nach Auffassung des Bundesrates vertiefter
rechtlicher und politischer Abklärungen. Zwar würde eine Kantonalisierung der
Lex Friedrich nicht eine völlige Neuordnung des Grundstückerwerbs durch
Personen im Ausland bedeuten, da bereits nach geltendem Recht die Kantone auf
diesem Gebiet erhebliche Entscheidkompetenzen haben; so bestimmen sie in
eigener Kompetenz, ob sie den Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im
Ausland zulassen wollen. Gegen eine solche Lösung spricht jedoch, dass damit
die Rechtslage unübersichtlich und die Einheit des Privatrechts gefährdet wird.
Es muss auch näher abgeklärt werden, ob und welche flankierenden
raumplanerischen Massnahmen nötig würden, um eine kontrollierte Entwicklung des
Zweitwohnungsbaus zu gewährleisten. Schliesslich ist auch der europapolitische
Kontext mit in die Ueberprüfung einzubeziehen.

Aus all diesen Gründen lehnt der Bundesrat einen verbindlichen Auftrag für eine
Revision der Lex Friedrich ab. Er ist aber bereit, die Vorschläge zu prüfen und
die entsprechenden Vorstösse als Postulat entgegenzunehmen.

4. Dezember 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst