Zentrales Ausländerregister (ZAR) neu geregelt
Pressemitteilung
Zentrales Ausländerregister (ZAR) neu geregelt
Der Bundesrat hat am Montag eine Teilrevision der Verordnung über das Zentrale
Ausländerregister (ZAR) gutgeheissen, die es unter anderem erlauben wird, die
Zahl der Cabaret-Tänzerinnen in der Schweiz zu kontrollieren.
Im Rahmen der am 1. November in Kraft getretenen Revision der Verordnung über
die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) wurde die Einführung von
Höchstzahlen für Cabaret-Tänzerinnen pro jeweiligen Betrieb beschlossen. Im ZAR
wird die Einhaltung dieser Höchstzahlen kontrolliert. Dies erfordert die
Erfassung zusätzlicher EDV-Daten, womit die Voraussetzung gegeben wird für eine
wirksame Vollzugskontrolle der neuen Bestimmungen über Cabaret-Tänzerinnen.
Damit kann ausserdem die Schwarzarbeit effizienter bekämpft werden.
Den Anforderungen des Datenschutzgesetzes entsprechend, ist in der Teilrevision
der ZAR-Verordnung ebenfalls die Erfassung zusätzlicher Daten im Zusammenhang
mit der Einführung eines papierlosen Personendossier- und Dokumentationssystems
im Bundesamt für Ausländerfragen geregelt worden.
Schliesslich wird in der gutgeheissenen ZAR-Verordnung eine ausdrückliche
Rechtsgrundlage geschaffen für die Bearbeitung und Löschung von Daten über
Pflegeeltern, die in der Regel die einzigen Bezugspersonen noch nicht
handlungsfähiger ausländischer Pflegekinder sind.
4. Dezember 1995
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst
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