Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat bewilligt NATO-Transit durch die Schweiz für Friedensmission in Bosnien

Pressemitteilung	Bern, 4. Dezember 1995

Bundesrat bewilligt NATO-Transit durch die Schweiz für Friedensmission in
Bosnien

Der Bundesrat hat den Grundsatzentscheid gefällt, zur Unterstützung der
Friedenstruppe für Bosnien-Herzegowina den Transit von NATO-Truppen und
Material durch die Schweiz zu bewilligen. Die NATO hat gemäss den
Friedensverträgen von Dayton (USA) den Auftrag, das Hauptkontingent der
sogenannten "Implementation Force" (IFOR) zu stellen, deren Aufgabe es ist,
den Frieden in Bosnien-Herzegowina militärisch umzusetzen und zu überwachen.
Es handelt sich um eine friedenserhaltende Mission, welche sich auf ein Mandat
des UNO-Sicherheitsrates gemäss Kapitel VII der UNO-Charta stützen wird. Die
Friedenstruppe wird nach der Unterzeichnung der Friedensverträge in Paris ab
Mitte Dezember in Bosnien aktiv. Der Transit wird primär auf dem Luftweg und
auf der Schiene durchgeführt. Soweit er auf der Strasse erfolgt, gelten die
schweizerischen Regeln für die Strassenbenützung. Details der
Transitbewilligungen müssen nun mit der NATO ausgehandelt werden. Die Schweiz
behält sich vor, Transitbewilligungen jederzeit zu widerrufen.

Mit dieser Entscheidung unterstützt die Schweiz die möglichst rasche und
dauerhafte Umsetzung des Friedensvertrages in Bosnien-Herzegowina. Sie leistet
sie einen Beitrag an die Stabilisierung des Friedens und bekundet ihre
Solidarität mit der Bevölkerung in Bosnien und mit den zahlreichen Staaten,
welche in dieser Friedensmission aktiv mitwirken.

Der Transit ist mit der schweizerischen Neutralität vereinbar:

· Es handelt sich um eine Form der Guten Dienste zur Unterstützung einer
Friedensmission, die vom UNO-Sicherheitsrat gutgeheissen wird. Das Mandat der
IFOR stützt sich auf die Friedensverträge von Dayton ab, denen alle
Konfliktparteien zugestimmt haben. Der Einsatz der IFOR bildet somit keine
militärische Zwangsmassnahme, sondern eine Aktion zur Umsetzung des
Friedensplans für Bosnien.

· Neutralitätsrechtlich ist die Schweiz in Friedenszeiten völlig frei, den
Transit von fremden Truppen und Material zuzulassen. Sie wäre lediglich in
einem internationalen bewaffneten Konflikt gehalten, ihr Territorium keiner
der Konfliktparteien zur Verfügung zu stellen. Weder eine militärische
Zwangsmassnahme gemäss Kap. VII der UNO-Charta, noch eine Friedensmission wie
die vorliegende ist einem internationalen Konflikt im Neutralitätssinne
gleichzustellen.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT	EIDGENÖSSISCHES
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN	MILITÄRDEPARTEMENT
Information	Presse und Information