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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Verordnung über das Bundesamt für Rüstungsbetriebe geändert

Keywords: Pressemitteilung, Verordnung, Rüstungsbetriebe, Schweizerische
Unternehmung für Flugzeuge und Systeme, SF, Schweizerische Unternehmung für
Waffensysteme, SW, Schweizerische Elektronikunternehmung, SE, Schweizerische
Munitionsunternehmung, SF

(Ti) Verordnung über das Bundesamt für Rüstungsbetriebe geändert

(Ld) Damit die neuen EMD-Strukturen auf den 1. Januar 1996 in Kraft treten
können, hat der Bundesrat gestützt auf die Beschlüsse des Parlamentes die
Verordnung vom 24. Oktober 1990 über das Bundesamt für Rüstungsbetriebe den
neuen organisatorischen Gegebenheiten angepasst.

(Tx) Die Anpassung verankert rechtlich die Schaffung folgender neuer
Unternehmungen bei der Gruppe Rüstung auf den 1. Januar 1996:
	SF Schweizerische Unternehmung für Flugzeuge und Systeme. Sie umfasst
das heu-tige Flugzeugwerk Emmen sowie Teile des Bundesamts für
Militärflugplätze und der Kriegsmaterialverwaltung. Standorte sind Emmen,
Dübendorf, Buochs, Interlaken, Lodrino, Zweisimmen und Alpnach. Hauptsitz ist
Emmen.
	SW Schweizerische Unternehmung für Waffensysteme. Sie besteht aus der
Kon-struktionswerkstätte Thun sowie Teilen der Waffenfabrik Bern und der
Kriegsma-terialverwaltung. Hauptsitz ist Thun.
	SE Schweizerische Elektronikunternehmung. Sie besteht aus Teilen der
Waffenfabrik Bern und der Kriegsmaterialverwaltung. Nach einer Übergangsphase
wird sie zudem noch Werkstätten in Bern, Aigle und Brunnen umfassen. Hauptsitz
ist Bern.
	Bereits seit dem 1. Januar 1995 besteht die SM Schweizerische
Munitionsunterneh-mung, welche die vormaligen Munitionsfabriken Thun und
Altdorf, die Pulverfabrik Wimmis und die Pulvermühle Aubonne umfasst.

Für zusätzliche Auskünfte: Informationsdienst GRD, Tel. 031 / 324 60 42 oder
324 62 47

324 62 4