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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Verordnung über den Nachrichtendienst

Keywords : Pressemitteilung, Nachrichtendienst, Armeereform 95, VND,
Assistenzdienst, Nachrichtendienst, Datensammlung, Informationsbeschaffung

(Ti) Verordnung über den Nachrichtendienst

(Ld)

(Tx) Im Zusammenhang mit der Realisierung der Armeereform 95 hat der Bundesrat,
gestützt auf das neue Militärgesetz (MG), eine Verordnung über den
Nachrichtendienst (VND) ver-abschiedet.
	Die Verordnung regelt Aufgaben und Organisation des
Nachrichtendienstes, dessen Tätigkeit im Assistenz- und Aktivdienst sowie die
Zusammenarbeit mit dem Ausland, ferner die die Ausnahmen von den Vorschriften
über die Registrierung von Datensammlungen, sofern diese die
Informationsbeschaffung gefährden würde.

Informat