Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat treibt Reformen voran

Pressemitteilung

Bundesrat treibt Reformen voran

Klausuren zur Staatsleitungsreform und zur
Verwaltungsreorganisation

Der Bundesrat hat sich an zwei Klausursitzungen intensiv mit verschiedenen
Aspekten der Regierungsreform auseinandergesetzt. Während er sich an der ersten
Sitzung vom 21.November 1995 mit der Reorganisation der Bundesverwaltung
befasste, widmete er den 27. November 1995 der zweiten Phase der
Regierungsreform: der umfassenden Staatsleitungsreform. Der Bundesrat legte
dabei den Ablauf der einzelnen Reformvorhaben fest. Bei der
Verwaltungsreorganisation bezeichnete er neun Tätigkeitsbereiche, deren
zukünftige mögliche Zuordnung vertieft zu analysieren ist. Der Bundesrat
unterstreicht die Wichtigkeit, dass unser Land am Ende des Reformprozesses über
modernisierte und in ihrer Gesamtheit aufeinander abgestimmte Instrumente der
Staatsleitung verfügen muss.

Verwaltungsreform

Der Bundesrat hat seinen Willen bekräftigt, die Verwaltungsreorganisation mit
dem Ziel einer effizienten, bürgernahen, transparenten und wirkungsorientierten
Verwaltung voranzutreiben. Diese soll ab Anfang 1997 umgesetzt werden.

Die künftige Organisation der Verwaltung soll zur Schaffung von umgestalteten
Departementen führen, welche die Kriterien der Führbarkeit, des Zusammenhangs
der Aufgaben und der politischen und aufwandmässigen Ausgewogenheit erfüllen
und die spätere Einführung von modernen Methoden der Verwaltungsführung, wie
zum Beispiel des New Public Managements, erleichtern.

Was wurde bisher studiert?

Für die Verwaltungsreorganisation hat der Bundesrat einen sehr offenen Ansatz
gewählt. In einer ersten Phase ging es darum, festzulegen, was nicht überprüft
werden soll und in einem nächsten Schritt identifizierte der Bundesrat
Aufgabenbereiche, welche aufgrund einer ersten Beurteilung für eine
Neugruppierung, Aufteilung oder gar Abschaffung in Frage kommen können (s.
unten).

Gleichzeitig hat der Bundesrat verschiedene Entscheide getroffen; es handelt
sich dabei um Planungsentscheide, welche später noch ergänzt oder geändert
werden können:

Die Namen der zukünftigen Departemente können je nach Zuweisung alter oder
neuer Bereiche ändern. Die Generalsekretariate und die departementalen
Rekurskommissionen sind entsprechend der künftigen Departementsstruktur
anzupassen.

Das Eidg. Militärdepartement soll umbenannt und der eigentliche Aufgabenbereich
Landesverteidigung durch weitere Funktionen sicherheitspolitischer Natur
erweitert werden. Hingegen werden die im Rahmen von EMD '95 reorganisierten
Bereiche von dieser Verwaltungsreorganisation nicht mehr erfasst.

Was die Bundeskanzlei betrifft, hat der Bundesrat beschlossen, dass diese
weiterhin vor allem Stabsfunktionen übernehmen soll.

Was wird noch vertieft geprüft?

Der Bundesrat hat insgesamt neun Bereiche definiert, deren Aufgaben allenfalls
zusammengelegt, neu gegliedert und neu zugeteilt werden sollen.

Es sind dies folgende Bereiche:

interne Infrastrukturaufgaben des Bundes (Informatik, ziviles und militärisches
Bauwesen, Material)

Bildung, Forschung und Wissenschaft

Umwelt, Raumplanung, Vermessung, Grundbuch, Siedlungswesen und Landestopografie

Migrationsfragen

Kommunikationsbereich

Grenzwachtkorps

Katastrophenbewältigung und Störfallvorsorge im Inland

Energiebereich

Entwicklungszusammenarbeit und Osthilfe

Bevor diese Fragen entschieden werden, müssen noch vertiefte Studien,
insbesondere Prozessanalysen, durchgeführt werden. Für jeden dieser Bereiche
wird der Bundesrat eine Fachgruppe, bestehend aus Verantwortlichen der
jeweiligen Aemter und externen Experten, einsetzen. Diese Fachgruppen erhalten
vom Bundesrat ein umfassendes Mandat. Nebst der Untersuchung über die
Beibehaltung des Status quo haben diese Fachgruppen dem Bundesrat jeweils zwei
Neuzuordnungsvarianten mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen zu
unterbreiten.

Zur Veranschaulichung, welche Fragen sich diese Fachgruppen stellen werden,
kann am Beispiel Forschung und Bildung erwogen werden, ob diese Bereiche
zusammengelegt oder getrennt werden sollen und welchem Departement sie
zuzuordnen sind. Ein weiteres Beispiel: Die Fragen betreffend Migration werden
heute schwergewichtig vom BFA und vom BFF bearbeitet, daneben von weiteren
Dienststellen im EDA, im BAP und im BIGA. Auch hier wird sich für die
Fachgruppe die Frage einer Zusammenlegung und allfälligen Neuzuteilung stellen.

Daneben hat der Bundesrat auch Tätigkeitsgebiete festgelegt, die fachlich
gesehen relativ autonom sind und bei deren späteren Zuteilung sich weitere
Zielsetzungen der Reform erreichen lassen. Dazu gehören die Bereiche der
Sportschule Magglingen, des Privatversicherungswesens, des Bundesarchivs, des
Bundesamtes für Statistik und des Bundesamtes für Kultur.

Wie geht es weiter?

Der Bundesrat hat sich als Ziel gesetzt, mit der Umsetzung der neuen
Organisation der Bundesverwaltung auf den 1.Januar 1997 zu beginnen. Damit
dieses anspruchsvolle Ziel erreicht werden kann, hat er beschlossen, die
heutige Projektorganisation bei der Bundeskanzlei personell zu verstärken und
durch den Einsatz einer externen Beratungsfirma zu unterstützen.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet diese
Verwaltungsreorganisation, dass von Ihnen eine gewisse Flexibilität bei der
Zuweisung von neuen Aufgaben und Pflichtenheften erwartet wird. Dort wo sich im
Rahmen der Aufgabenneuzuteilung Härtefälle ergeben können, ist es für den
Bundesrat selbstverständlich, dass diese sozialverträglich (Sozialpläne,
frühzeitige Pensionierungen etc.) erfolgen sollen.

Der Bundesrat ist auch gewillt, diese Reform eng und intensiv zu begleiten.
Dazu hat er eine Projektoberleitung, bestehend aus dem Vorsteher des
Finanzdepartementes, Bundespräsident Kaspar Villiger, dem Vorsteher des EJPD,
Bundesrat Arnold Koller und dem Bundeskanzler François Couchepin bestimmt,
welche dem Bundesrat regelmässig über den Fortgang der Arbeiten Bericht
erstattet. Sie werden dieses Vorhaben im Sinne der Kontinuität auch im
Parlament vertreten.

Auch wenn alle getroffenen Entscheide nur vorläufigen Charakter haben und durch
die späteren Arbeiten noch geändert oder ergänzt werden können, beschloss der
Bundesrat auch das Personal mit einer breit angelegten Information über den
aktuellen Stand der Verwaltungsreorganisation in Kenntnis zu setzen.

Staatsleitungsreform

Der Bundesrat hat sich von der "Arbeitsgruppe Führungsstrukturen des Bundes"
(AGFB) umfassend über den Stand der Reformvorhaben orientieren lassen, die
sowohl vom Bundesrat wie auch von der Bundesversammlung in die Wege geleitet
worden sind.

Die Arbeitsgruppe hat dem Bundesrat drei künftige Regierungsmodelle detailliert
vorgestellt. Es handelt sich um zwei Modelle (B: Erhöhung der Zahl der
Bundesratsmitglieder und C: zweistufige Regierung), welche der Bundesrat
bereits in seiner Botschaft zum RVOG als mögliche spätere Lösungen bezeichnet
hatte sowie um eine Mischvariante dieser beiden Modelle. Für den Bundesrat
stand dabei nicht die Modellwahl im Vordergrund, sondern er diskutierte diese
Modelle im Zusammenhang mit den übrigen grösseren Reformvorhaben, denn das
Regierungsmodell der Phase 2 ist Bestandteil des umfassenden Konzepts der
Staatsleitungsreform.

Das Konzept sieht neben Neuerungen am Regierungsorgan auch Reformen im
Verhältnis Parlament-Regierung, bei der Rechtssetzung, bei der Gerichtsbarkeit
sowie in der föderalistischen Ordnung vor. Diese Vorhaben werden teilweise im
Rahmen der Verfassungsreform und teilweise durch parlamentarische Instanzen
bearbeitet. So decken die Verfassungsreform "Volksrechte" und "Justizreform"
einen erheblichen Teil der Anliegen der Staatsleitungsreform ab. Einen weiteren
Teil bearbeitet eine Expertenkommission im Auftrag der Staatspolitischen
Kommissionen der Eidgenössischen Räte. Diese behandelt Fragen der
Kompetenzverteilung zwischen Bundesversammlung und Bundesrat. Der Rest der
Staatsleitungsreform deckt die AGFB mit der Bearbeitung der drei Modelle ab.
Die Arbeitsgruppe wies darauf hin, dass diese Reformvorhaben in ihrer Dimension
und im Zeithorizont sehr ambitiös sind und deswegen eine angemessene zeitliche
und inhaltliche Gliederung erforderten.

Der Bundesrat teilte diese Anliegen und unterstrich, dass er sich gegenwärtig
auf die Verwirklichung der Regierungsreform 1993 konzentriert. Ebenfalls als
Priorität erachtet der Bundesrat die Verfassungsreform. Erst wenn die erste
Phase der Regierungsreform mit der Verwaltungsreorganisation umgesetzt ist,
wird er sich der Frage der zweiten Phase, welche bekanntlich Aenderungen auf
Verfassungsstufe vorsieht, annehmen.

Die AGFB hat mit diesen Arbeiten den Auftrag des Bundesrates aus dem Jahr 1990
erfüllt und um ihre Auflösung auf Ende 1995 nachgesucht. Der Bundesrat drückte
seinen besonderen Dank an die Mitglieder der Arbeitsgruppe und an ihren
Präsidenten aus, die dem Bundesrat bei Bedarf weiterhin konsultativ zur
Verfügung stehen werden.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

4.12.95