Inlandgetreide: unveränderte Gestehungskosten
PRESSEMITTEILUNG
Verkaufspreise Inlandgetreide: Unveränderte Gestehungskosten
Der Bundesrat setzt die Verkaufspreise für inländisches Brotgetreide einmal
jährlich und nach Anhören der Beteiligten fest.
Die gegenwärtig geltenden Verkaufspreise sind seit dem 1. Januar 1993
unverändert geblieben. Gemäss Beschluss des Bundesrates werden sie auch auf den
1. Januar 1996 keine Änderung erfahren. Damit sollten auch die Preise für Mehl
und Brot stabil bleiben.
Unter Berücksichtigung der angespannten Versorgungslage auf dem
Weltgetreidemarkt und den damit verbundenen Preissteigerungen für den aus
qualitativen und handelspolitischen Überlegungen zu importierenden Weizen wird
auf Mitte des Jahres 1996 eine Überprüfung in Aussicht genommen.
Bern, 4. Dezember 1995
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Für weitere Auskünfte:
Hans Wintsch, Abteilung Verwertung, Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), 031 322
27 01
Andreas Bolliger, Sektion Marktfragen In- und Ausland, BLW, 031 322 26 87