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Schuldenerleichterungen zugunsten von Guinea-Bissau, Honduras, Uganda

PRESSEMITTEILUNG

Beteiligung der Schweiz an multilateralen Schuldenerleichterungen zugunsten von
Guinea-Bissau, Honduras und Uganda
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Der Bundesrat hat heute beschlossen, Guinea-Bissau, Honduras und Uganda mit
Finanzbeiträgen in der Höhe von zwei, sieben beziehungsweise zehn Millionen
Franken bei der Bewältigung des laufenden Schuldendienstes gegenüber den
internationalen Finanzinstitutionen zu unterstützen. Die schweizerischen
Beiträge erfolgen im Rahmen international koordinierter Finanzierungsaktionen,
an denen sich auch andere Geberstaaten beteiligen. Dank der Unterstützung der
internationalen Gemeinschaft erfahren die begünstigten Länder eine signifikante
Erleichterung ihrer multilateralen Schuldenbelastung.

Die Verschuldung gegenüber den internationalen Finanzinstitutionen (Weltbank,
IWF und regionale Entwicklungsbanken) stellt heute zwar kein generelles Problem
der Entwicklungsländer dar. Dennoch gibt es eine Reihe von sehr armen Ländern,
deren multilaterale Verschuldung bereits heute ein wirtschaftlich erträgliches
Ausmass überschritten hat. Mit dem Entscheid des Bundesrates soll den
multilateralen Entschuldungsmassnahmen im Rahmen des Schweizer
Entschuldungsprogramms inskünftig mehr Gewicht beigemessen werden.

In der Vergangenheit beteiligte sich die Schweiz an der Finanzierung von
Zahlungsrückständen gegenüber den internationalen Finanzinstitutionen zugunsten
von Guinea-Bissau, Haiti, Nicaragua, Niger, Peru, Ruanda und Vietnam.

Bern, 4. Dezember 1995

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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