Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Neuregelung der Weissweineinfuhren

PRESSEMITTEILUNG

Neuregelung der Weissweineinfuhren
________________________________

Der Bundesrat hat die Einfuhren von Weisswein neu geregelt. Ab 1. Januar 1996
wird ein Kontingent von 150´000 hl zum Kontingentszollansatz freigegeben.
Dieser beträgt für die Einfuhr von Weisswein unter 13 Volumenprozent Alkohol in
Fässern Franken 34 pro 100 kg brutto und für Weine in Flaschen Franken 50 pro
100 kg brutto. Mit der Freigabe eines Kontingentes von 150´000 hl werden die
heutigen Einfuhrmöglichkeiten zum Kontingentszollansatz verdoppelt.
Gleichzeitig wird das Rotweinkontingent auf 1´550´000 hl zurückgenommen und
somit den effektiven Einfuhren angepasst. Die Kontingente werden nach dem
Windhundverfahren freigegeben.

Insgesamt können somit jährlich 1´700´000 hl Wein zum Kontingentszollansatz
eingeführt werden. Dies entspricht der Addition der drei gegenwärtig in der WTO
notifizierten Kontingente, von 1´620´000 hl Rotwein, 45´000 hl Weisswein in
Flaschen und 30´600 hl Weisswein in Fässern.

Bis ins Jahr 2000 sollen die Weissweinkontingente bei gleichbleibender
Gesamtimportmenge jährlich um 10´000 hl erhöht werden. Die Rotweinkontingente
werden entsprechend gekürzt. Im Jahr 2000 wird somit ein Weissweinkontingent
von 190´000 hl und ein Rotweinkontingent von 1´510´000 hl zur Verfügung stehen.

Ab dem 1. Januar 2001 sollen die beiden Kontingente zusammengelegt werden.
Jeder Importeur wird dann im Rahmen des Gesamtkontingentes von 1´700´000 hl
frei entscheiden können, ob er weissen oder roten Wein einführen will.

Zusätzliche Einfuhren zum Ausserkontingentszollansatz sind jederzeit möglich.

Bern, 4. Dezember 1995

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Für weitere Auskünfte:
Josef Achermann, Vizedirektor, Bundesamt für Landwirtschaft, Hauptabteilung
Pflanzenbau, Tf 031/322 27 21