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Zeitungen- und Zeitschriftentransport

PRESSEMITTEILUNG

Zeitungs- und Zeitschriftentransport

Der Bundesrat hat die vom Parlament am 24. März 1995 beschlossene Änderung von
Artikel^10 des Postverkehrsgesetzes (PVG) auf den 1. Januar 1996 in Kraft
gesetzt. Auf den gleichen Zeitpunkt hat er ein neues Tarifmodell für den
Zeitungs- und Zeitschriftentransport erlassen. Die Tarife werden in drei
Schritten bis 1998 um durchschnittlich 37 Prozent erhöht.

Das Parlament hat am 24. März 1995 die Änderung von Artikel 10 PVG
gutgeheissen. Mit dieser Änderung wurde in erster Linie die gesetzliche
Grundlage für die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Post beim
Zeitungs- und Zeitschriftentransport durch den Bund geschaffen. Die Räte sind
mit zwei Ausnahmen dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt. Einmal wurde im
Gesetz festgeschrieben, dass die Lokal- und Regionalpresse speziell zu fördern
ist. Zum anderen hat es das Parlament aus grundsätzlichen Überlegungen
abgelehnt, einen Frankenbetrag, gekoppelt mit einem Indexautomatismus,
rechtssatzmässig zu verankern. Dem Bundesrat wurde damit die Kompetenz für die
Festsetzung des jährlichen Abgeltungsbetrages übertragen. Das Lösungskonzept
für die Beseitigung des Defizites beim Zeitungstransport (Basis 1991: 269 Mio.
Franken), das sogenannte "Drittelsmodell", wurde indessen nicht in Frage
gestellt. Danach müssen die Post, die Verleger und der Bund je einen Drittel
des Defizites übernehmen; die Verleger über gestaffelte Tariferhöhungen.
Ebenfalls unbestritten war im Parlament die Einführung einer substantiellen
Treueprämie.  Das Referendum gegen den neuen Artikel 10 PVG wurde nicht
ergriffen. Einer Inkraftsetzung durch den Bundesrat steht somit nichts
entgegen. Die Post erhält im nächsten Jahr vom Bund rund 93 Mio. Franken.

Mit einer Änderung der Verordnung (1) zum PVG, die ebenfalls auf den 1. Januar
1996 in Kraft tritt, hat der Bundesrat eine Neuregelung der Tarife beim
Zeitungs- und Zeitschriftentransport beschlossen. Das neue Tarifmodell sieht
Tariferhöhungen in drei Schritten vor. Im Durchschnitt betragen die Aufschläge
bis 1998 insgesamt 37 Prozent. Die Aufschläge für die einzelnen Verleger fallen
jedoch je nach Erscheinungshäufigkeit, Auflage, Gewicht usw. unterschiedlich
hoch aus. Ein wichtige Rolle spielt dabei, in welchem Umfang eine Zeitung von
der Treueprämie profitieren kann. Sie beträgt 10 Rappen pro Exemplar für
Verlage, die der Post die gesamte Auflage übergeben, und noch 5 Rappen, wenn
die Post mehr als 50% der Auflage zustellen kann. Mit dieser Massnahme wird
sichergestellt, dass Verleger, die der Post ihre Zeitungen nur in
kostenungünstigen Randgebieten übergeben, einen Beitrag an die entsprechend
höheren Zustellkosten in diesen Gebieten leisten. Es ist daran zu erinnern,
dass die Post verpflichtet ist, Zeitungen und Zeitschriften im ganzen Land zu
einheitlichen Tarifen zu transportieren.

Für die lokalen und regionalen Tageszeitungen mit einer Auflage bis 20'000
Exemplaren und einem Gewicht bis 100 Gramm gilt ein spezieller Tarif. Damit
wird der Forderung des Parlaments Rechnung getragen. Die Tarife für diese
Zeitungskategorie bewegen sich heute je nach Gewicht zwischen 6 und 12 Rappen
pro Exemplar. 1998 werden die Tarife - bei Abzug der vollen Treueprämie -
zwischen 9,9 und 14,3 Rappen liegen. Nicht eingerechnet bei diesen Zahlen sind
Vergütungen der Post an die Verleger, für deren Leistungen bei der
Vorsortierung. Gegenüber heute wird die Vergütung 1998 erhöht. Die
durchschnittlichen Kosten der Post betragen im übrigen 39 Rappen pro Exemplar.

Heute werden von der Post gegen 7'000 Titel zu Zeitungstransporttaxen
zugestellt. Dass dies mit der beabsichtigten Förderung einer vielfältigen
Presse nicht mehr vereinbar ist, war auch im Parlament unbestritten. Durch eine
Erhöhung der Mindestauflage von heute 100 auf neu 1'000 Exemplare wird der
Zugang eingeschränkt. Rund 3'500 Titel werden in Zukunft nicht mehr von den
Vorzugstarifen profitieren können. Beibehalten wird hingegen die
vierteljährliche Erscheinungsweise. Damit entspricht der Bundesrat unter
anderem einer Forderung der Hilfswerke.

Die Post rechnet 1998 mit zusätzlichen Tariferträgen von 69 Mio. Franken. Dazu
kommen Mehrerträge aus einer kostendeckenden Tarifierung der Nachvertragung.

Neu werden auch ausländische Zeitungen und Zeitschriften zum Postzeitungsdienst
zugelassen. Sie müssen jedoch einen Taxzuschlag von 30 Rappen pro Exemplar
bezahlen.

Mit den Direktbetroffenen wurden bei der Erarbeitung des neuen Tarifmodells
Gespräche geführt. Den Forderungen der Zentralstelle für Wohlfahrtsunternehmen
und des Verbandes für visuelle Kommunikation (Dachverband des grafischen
Gewerbes) konnte weitgehend Rechnung getragen werden. Keine Einigung konnte mit
dem Schweizerischen Verband der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (SZV)
erzielt werden. Der SZV lehnt das "Drittelsmodell" als Lösungsansatz ab,
spricht sich gegen die Einführung einer substantiellen Treueprämie aus und
zieht die Kostenrechnung der Post grundsätzlich in Zweifel. Seitens des
Verbandes wurde ein Angebot gemacht, wonach die Erhöhung der Tarife pro Jahr 9%
nicht übersteigen darf. Gekoppelt wurde dies an eine Reihe von Forderungen beim
Leistungsangebot der Post.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Vorschlag des SZV nicht ausreicht,
um das "Drittelsmodell" umzusetzen. Das beschlossene Tarifmodell kommt seines
Erachtens jedoch in verschiedenen Punkten dem SZV entgegen. Ein weitergehendes
Entgegenkommen hält er mit dem parlamentarischen Auftrag für nicht vereinbar.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die beschlossenen Tarifaufschläge den
Benutzer des Postzeitungsdienstes viel abverlangen. Er hält sie jedoch für
verkraftbar. Schliesslich leisten auch die Post und der Bund ihren Teil zur
Beseitigung des Defizites beim Zeitungs- und Zeitschriftentransport.

11.95                                     Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Auskünfte:

Reto Müllhaupt
Generalsekretariat EVED
031/322 55 41